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Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, den 13. Juni 2012
Digitale Agenda - Kommission fordert niederländischen Regulierer auf, Pläne für Festnetz- und Mobilfunktarife zu überprüfen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, von der niederländischen Telekom-Regulierungsbehörde (OPTA) die Änderung oder die Rücknahme eines Vorschlags für Mobilfunk- und Festnetz-Zustellungsentgelte zu verlangen, weil dieser für die Verbraucher in den Niederlanden von Nachteil wäre. Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsbetreiber gegenseitig für die Zustellung von Anrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Preisen nieder, die Verbraucher und Unternehmen zahlen müssen. Dies ist die erste Empfehlung, die die Kommission gemäß Artikel 7a der Telekommunikationsrichtlinie (MEMO/11/321) ausspricht.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: „Die in den Niederlanden vorgeschlagenen Zustellungsentgelte wären doppelt so hoch, wie nach dem EU-Konzept vorgesehen. Daher fordere ich nun die OPTA auf, den Vorschlag zurückzuziehen oder ihn zu ändern. Dies liegt im Interesse der Verbraucher und Unternehmen und entspräche dem ursprünglichen OPTA-Vorschlag."
Im Jahr 2010 hatte OPTA kostenorientierte Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte vorgeschlagen, die mit der Empfehlung der Kommission von 2009 vereinbar waren (siehe IP/09/710 and MEMO/09/222). Diese Entgelte wurden jedoch nach Beschwerden einiger Telekom-Betreiber im August 2011 vom niederländischen Berufungsgericht für Wirtschaftssachen außer Kraft gesetzt, das eine andere Methodik vorgab, der zufolge auch Kosten zu berücksichtigen sind, die nicht direkt mit der Anrufzustellung verbunden sind. Im Anschluss an diese Gerichtsentscheidung schlug die OPTA neue Tarife vor, was die Kommission 2012 zu ihrer Untersuchung veranlasste (siehe IP/12/130).
Der Beschluss der Kommission steht am Ende einer dreimonatigen Untersuchung, während deren das GEREK, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, die Position der Kommission unterstützte.
Hintergrund
Nach dem EU-Telekommunikationsrecht müssen die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Entwicklung des Binnenmarktes fördern und die Interessen der Verbraucher schützen.
Artikel 7 der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass nationale Telekom-Regulierungsbehörden die Kommission, das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und die Telekom-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Marktproblemen einführen wollen. Darüber hinaus kann die Kommission nach dem EU-Telekommunikationsrecht weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen oder (verbindlichen) Beschlüssen erlassen, falls Ungereimtheiten zwischen den Regulierungsansätzen der nationalen Regulierungsbehörden (z. B. bei Abhilfemaßnahmen) längerfristig fortbestehen.
Nützliche Links
Das Schreiben der Kommission an die niederländische Regulierungsbehörde OPTA wird veröffentlicht unter:
https://circabc.europa.eu/faces/jsp/extension/wai/navigation/container.jsp
Website von Neelie Kroes
Neelie Kroes auf Twitter
Ansprechpartner: Ryan Heath (+32 2 296 17 16), Twitter: @ECspokesRyan Linda Cain (+32 2 299 90 19) |