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![]() Europäische Kommission Pressemitteilung Luxemburg, den 7. Juni 2012 Flughafenlärm: Mitgliedstaaten unterstützen Revision der EU-Vorschriften Siim Kallas, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Verkehrsfragen, dankte der dänischen Präsidentschaft für ihre energische Unterstützung der Vorschläge für „bessere Flughäfen”, zu denen jetzt sowohl für die Bodenabfertigung (am 22. März) als auch für die Lärmvorschriften (heute) eine Einigung im Rat erzielt werden konnte. Er sagte: „Die Verkehrsminister konnten einen allgemeinen Ansatz für dieses politisch sensible Paket finden, was ein wichtiger Fortschritt ist. Die Entscheidungen über lärmbedingte Beschränkungen bleiben eindeutig Sache der Mitgliedstaaten, doch mir ist auch bewusst, dass Beschränkungen erhebliche Auswirkungen auf das Luftverkehrsnetz haben. Wir benötigen daher ein faires Verfahren, das mit den internationalen Vorschriften in Einklang steht.” Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag Am 1. Dezember 2011 verabschiedete die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen als Teil des Maßnahmenpakets für „bessere Flughäfen”, das außerdem Vorschläge zur Bodenabfertigung und zu den Zeitnischen enthielt (vgl. IP/11/1484 und MEMO/11/857). Zu den lärmbedingten Betriebsbeschränkungen schlug die Kommission die Aufhebung der bestehenden Richtlinie Richtlinie 2002/30/EG und ihre Ersetzung durch eine neue Verordnung vor. Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität der Bürger, die in der Nähe von Flughäfen leben. Gleichzeitig ist die Erhaltung eines breiten Angebots an Luftverkehrsdiensten ein wichtiges Anliegen der Reisenden, und der Luftverkehr ist ein regionaler Wachstumsmotor. Die Herausforderung besteht darin, einen ausgewogenen Kompromiss zwischen diesen beiden Aspekten zu finden und Entscheidungen stärker auf der Grundlage von Fakten unter gebührender Berücksichtigung des globalen Charakters des Luftverkehrs zu treffen. Der Vorschlag ermöglicht es auch, die lautesten Luftfahrzeuge des Flottenbestands außer Dienst zu stellen, die einen überproportionalen Anteil am Fluglärm haben. Worum geht es im Wesentlichen? Die Verkehrsminister billigten die Hauptrichtung des Kommissionsvorschlags:
Insgesamt wird mit dieser Einigung ein europäischer Rahmen geschaffen, in dem die Bürger einen sichtbaren Prozess für die Mitteilung ihrer Standpunkte erhalten; in dem die nationalen Behörden verpflichtet sind, bei ihren Entscheidungen klaren Parametern zu folgen; der Betreibern mehr Berechenbarkeit und Rechtsicherheit garantiert; in dem die Kommission bei Bedarf unter Beachtung internationaler Verpflichtungen die Qualität des Prozesses überprüft; und in dem Entscheidungen über die Substanz eindeutig Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Nächste Schritte Nun muss das Europäische Parlament in erster Lesung über den Vorschlag abstimmen. Die vorgeschlagene Verordnung über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen ist der zweite von drei Legislativvorschlägen des Maßnahmenpakets „bessere Flughäfen”. Die Kommission geht davon aus, dass sich der Rat nach den heutigen Erörterungen dann unter zypriotischer Präsidentschaft mit dem dritten Vorschlag über Zeitnischen befassen wird. Weitere Informationen: vgl. Memo zur Ratstagung Verkehr und Telekommunikation: MEMO/12/409
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