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![]() Europäische Kommission – Pressemitteilung Bekämpfung von Geldwäsche: Modernisierung des EU-Rechtsrahmens angesichts neuer Bedrohungen Brüssel, 11. April 2012 – Ohne wirksame Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung könnten Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsystems ernsthaft bedroht werden. Angesichts der sich ständig wandelnden Bedrohungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist eine regelmäßige Überprüfung des bestehenden Rechtsrahmens geboten. Im Lichte der jüngsten Überarbeitung der einschlägigen internationalen Standards (MEMO/12/113) und der von ihr selbst durchgeführten Überprüfung hat die Kommission heute einen Bericht über die Anwendung der Dritten Geldwäscherichtlinie angenommen. Darin werden die Umsetzung der verschiedenen Elemente des geltenden Rahmens analysiert und Überlegungen dazu angestellt, welche Änderungen gegebenenfalls erforderlich sind. Aufgrund der Überprüfung der Richtlinienvorschriften gelangt der Bericht generell zu dem Schluss, dass der bestehende Rahmen gut zu funktionieren scheint und dass keine grundlegenden Unzulänglichkeiten festzustellen sind, die wesentliche Änderungen erfordern. Nichtsdestoweniger seien gewisse Änderungen notwendig, um den sich wandelnden Bedrohungen Rechnung zu tragen. Die Kommission beabsichtigt, im Herbst 2012 einen Vorschlag für eine vierte Geldwäscherichtlinie vorzulegen. Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: „Heute machen wir einen wichtigen Schritt, um die europäischen Vorschriften zur Sicherung der Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu aktualisieren und zu stärken. Wir wollen dafür sorgen, dass die neuen internationalen Standards rasch integriert werden und dass das europäische System angemessen auf die sich wandelnden Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung reagiert. Der Einfallsreichtum der Kriminellen bei der Nutzung von Gesetzeslücken kennt keine Grenzen. Unser Ziel ist es, klare und verhältnismäßige Bestimmungen vorzuschlagen, die den Binnenmarkt schützen, ohne die Marktteilnehmer übermäßig zu belasten.“ Hintergrund Die Dritte Geldwäscherichtlinie gibt einen Rechtsrahmen vor, der das Finanzsystem vor den Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen soll und weitgehend auf den von der „Financial Action Task Force“ (FATF) festgelegten internationalen Standards beruht. Nach Veröffentlichung der überarbeiteten internationalen Standards am 16. Februar 2012 verpflichtete sich die Kommission, den EU-Rechtsrahmen umgehend zu aktualisieren und die erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Parallel zu diesem Prozess hat die Kommission eine Überprüfung der Dritten Geldwäscherichtlinie durchgeführt, um etwaige Unzulänglichkeiten aufzudecken. Folgende Aspekte wird die Kommission eingehender prüfen:
Darüber hinaus legt die Kommission in dem Bericht dar, wie sie die Anwendung der Richtlinie auf Rechtsanwälte und andere selbstständige Angehörige von Rechtsberufen bewertet. Siehe auch MEMO/12/246. Nächste Schritte Nach Veröffentlichung des Berichts wird eine Konsultation eingeleitet, in deren Rahmen alle interessierten Kreise aufgefordert sind, Stellung zu nehmen. Beiträge sind bis zum 13. Juni 2012 an folgende Adresse zu richten: Einen entsprechenden Legislativvorschlag will die Kommission im Herbst 2012 vorgelegen. Der Bericht selbst sowie weitere Informationen sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/internal_market/company/financial-crime/index_de.htm.
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