Europäische Kommission – Pressemitteilung
Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars: Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten ein, die dieser Diskriminierung ein Ende gesetzt haben
Brüssel, 22. März 2012 – Die Kommission hat heute beschlossen, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien und Luxemburg im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars einzustellen. Die Verfahren gegen Deutschland, Frankreich und Österreich wurden bereits im Februar eingestellt. Die genannten vom Gerichtshof in den Urteilen vom 24. Mai 20111 verurteilten Mitgliedstaaten haben diese Diskriminierung durch Änderung ihrer Rechtsvorschriften beendet.
Die Kommission hat außerdem beschlossen, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Litauen und Malta einzustellen, die ebenfalls die Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für Notare abgeschafft haben.
Was bedeuten diese Urteile?
In seinen Urteilen vom Mai vergangenen Jahres befand der Gerichtshof, dass für die Tätigkeit von Notaren nicht die Ausnahme von der Niederlassungsfreiheit gelte, die im Vertrag für mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbundene Tätigkeiten vorgesehen ist (Artikel 51 AEUV). Folglich stellt die Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Berufs des Notars eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, die nach Artikel 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) verboten ist.
Haben andere Mitgliedstaaten diese Diskriminierung bereits beendet?
Spanien, Estland, Italien und Portugal haben dies bereits getan.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen über anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_decisions_de.htm
Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren: siehe MEMO/12/200
Kontakt: Chantal Hughes (+32 2 296 44 50) Carmel Dunne (+32 2 299 88 94) Audrey Augier (+32 2 297 16 07) |
BE: C-08/47, LU: C-58/51
DE: C-08/54, FR: C-08/50, AT: C-08/53