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![]() Europäische Kommission - Pressemitteilung Verkehr: Kommission richtet hinsichtlich der Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr mit Gründen versehene Stellungnahmen an drei Mitgliedstaaten Brüssel, 22. März 2012 – Die Kommission hat heute mit Gründen versehene Stellungnahmen an Belgien, Portugal und Zypern gerichtet, weil diese Länder es versäumt haben, die Kommission über ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/18 über die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr zu unterrichten. Dieses Vorgehen ist üblich, wenn solche Maßnahmen auch nach Zustellung eines Aufforderungsschreibens nicht mitgeteilt werden. Die Übermittlung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ist der letzte Verfahrensschritt vor einer eventuellen Klage beim Europäischen Gerichtshof. Die geltenden EU-Vorschriften In der Richtlinie (EG) 2009/18 sind die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr festgelegt. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens ab dem 17. Juni 2011 nachzukommen. Diese Richtlinie ist Teil des dritten Maßnahmenpakets zur Seeverkehrssicherheit, die das Europäische Parlament und der Rat 2009 verabschiedet haben. Praktische Auswirkungen der Nichtumsetzung Ziel der Richtlinie (EG) 2009/18 ist die Verbesserung der Seeverkehrssicherheit und die Vorbeugung von Verschmutzungen durch Schiffe; dazu wird vorgeschrieben, dass in den Mitgliedstaaten nach schweren Seeunfällen Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt werden. Bei diesen Untersuchungen, die von unabhängigen Stellen und getrennt von etwaigen strafrechtlichen Untersuchungen durchgeführt werden, sollen die Ursachen von Unfällen ermittelt und Erfahrungen gesammelt werden, um die Sicherheit auf See in der Zukunft zu verbessern. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Durch ihr Versäumnis, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, verhindern die betroffenen Mitgliedstaaten die Einrichtung eines solchen Untersuchungssystems. Nächste Schritte Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten Belgien, Portugal und Zypern die Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten über die Maßnahmen unterrichten, die getroffen wurden, um den EU-Rechtsvorschriften uneingeschränkt nachzukommen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. Weitere Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren: MEMO/12/200
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