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![]() Europäische Kommission Pressemitteilung Brüssel, 6. Dezember 2012 Kommission beschließt neue Leitlinien zur Meldung gravierender Missstände durch ihre Bediensteten Heute hat die Kommission neue Leitlinien für die Meldung von ernsten Missständen angenommen. Bedienstete, die bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben etwaige Informationen über Korruption, Betrug und andere schwerwiegende Unregelmäßigkeiten erhalten, sollen darin unterstützt werden, diese offenzulegen und zu melden. Die EU verfügt bereits über die weltweit strengsten Regeln für die Meldung von Missständen. Die 2004 erlassenen Regeln wurden in das Beamtenstatut aufgenommen und sind somit rechtsverbindlich. Die neuen Leitlinien bauen darauf auf und berücksichtigen sowohl die Rechtsprechung als auch die praktische Erfahrung. Die Leitlinien sollen die Bediensteten daran erinnern, dass die Meldung von Missständen, die in zahlreichen Rechtsordnungen als ein Recht gilt, für die EU-Bediensteten jedoch verpflichtend ist. Vizepräsident Maroš Šefčovič erklärte dazu: „Im Arsenal der Kommission zur Bekämpfung von Korruption und Betrug stellt die Meldung von Missständen ein wesentliches Instrument dar. Den Bediensteten der Kommission wird nicht nur die Möglichkeit geboten, schwerwiegende Unregelmäßigkeiten zu melden, sondern sie sind auch dazu verpflichtet. Diese Leitlinien tragen dazu bei, dass die Bediensteten verlässlich wissen, wann und wie sie Meldung erstatten müssen und vermitteln ihnen die Gewissheit, dass sie Schutz genießen und anonym bleiben können, wenn sie dies wünschen.“ Auch wenn diese Regeln bereits zu einigen Aufsehen erregenden Untersuchungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) geführt haben, bleibt die Zahl der gemeldeten Missstände gering. Nach den OLAF-Statistiken gibt es im Schnitt etwa fünf Meldungen pro Jahr. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Bedienstete in den seltenen Fällen, in denen sie bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben auf schwerwiegende Unregelmäßigkeiten stoßen, meist ihre Vorgesetzten informieren, ohne sich explizit auf die Meldevorschriften zu berufen. Trotzdem ist es wichtig, dass es klar definierte, allseits bekannte und zuverlässige Meldekanäle gibt und Verfahren zur Meldung von Missständen vorhanden sind. So hat die Kommission im Rahmen ihrer Strategie zur Betrugsbekämpfung beschlossen, ihren Bediensteten eine bessere Orientierungshilfe zu geben und klar zu formulieren, wann und wie Missstände gemeldet werden sollten. Bei der Erstellung dieser Leitlinien wurden die weltweit besten Verfahren herangezogen und das Thema mit den beiden führenden Organisationen in diesem Bereich, Transparency International und Public Concern at Work, erörtert. Zu den Kernelementen der neuen Leitlinien zählen:
Die Leitlinien werden allen Bediensteten mitgeteilt; Beispiele und weitere Einzelheiten werden in einer Reihe von Fragen & Antworten (FAQs) behandelt.
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