
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Pressemitteilung
Brüssel, 13. November 2012
Opferschutz: Neue Vorschriften für Opferrechte treten in Kraft
Eine neue EU-Richtlinie, die den Rechtsschutz der geschätzten 75 Millionen Verbrechensopfer pro Jahr in der Europäischen Union verbessert, wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie über den Opferschutz wurde am 4. Oktober vom Ministerrat verabschiedet (IP/12/1066), nachdem sie am 12. September vom Europäischen Parlament mit überwältigender Mehrheit gebilligt worden war (MEMO/12/659). Sie enthält Mindeststandards für den EU-weiten Opferschutz (siehe IP/11/585). Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Bestimmungen in innerstaatliches Recht umzusetzen.
„Die neue EU-Richtlinie, die allen Verbrechensopfern in der EU bestimmte Rechte garantiert, wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das ist eine gute Nachricht für unsere Bürger", so Viviane Reding, Vizepräsidentin und Justizkommissarin der Europäischen Kommission. „Ich erwarte, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie vorrangig umsetzen, um den Bedürfnissen der Millionen von Europäern und ihrer Familienangehörigen, die jährlich Opfer von Verbrechen werden, gerecht zu werden. Ich möchte allen danken, die einen Beitrag dazu geleistet haben, dass diese neue Regelung in Kraft treten kann. Besonders erwähnt sei hier die aktiv bekundete Unterstützung durch die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die europäischen Justizminister und durch Maggie Hughes, deren Sohn im Urlaub Opfer eines Verbrechens wurde und die sich unermüdlich für die Rechte von Opfern engagiert hat. Jetzt ist es an den Gerichten der Mitgliedstaaten, diesen neuen Rechten vor Ort praktische Wirkung zu verleihen. Ich rufe die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften zügig mit der neuen EU-Richtlinie in Einklang zu bringen, damit alle Opfer respektvoll behandelt sowie angemessen informiert und unterstützt werden.“
Hintergrund
Die Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz war im Mai 2011 von der Kommission vorgelegt worden (IP/11/585 und MEMO/11/310). Die morgige Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt folgt auf ihre Verabschiedung durch den Rat der EU (IP/12/1066) und eine Plenarabstimmung im Europäischen Parlament (MEMO/12/659). Zuvor war nach intensiven Verhandlungen unter Vermittlung der Europäischen Kommission im Juni eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat erzielt worden.
Die neue EU-Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz soll in den 27 EU-Staaten gewährleisten, dass
Opfer respektvoll behandelt und Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft in einem angemessenen Umgang mit Opfern geschult werden
Opfer in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und über ihren Fall informiert werden
in allen Mitgliedstaaten für Opferhilfe gesorgt ist
Opfer sich auf Wunsch am Verfahren beteiligen können und unterstützt werden, wenn sie dem Prozess beiwohnen wollen
besonders schutzbedürftige Opfer wie Kinder, Vergewaltigungsopfer oder Behinderte angemessen geschützt werden
Opfer während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens geschützt werden
Weitere Informationen
Europäische Kommission - Opferschutz
http://ec.europa.eu/justice/criminal/victims/index_de.htm
Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin und Justizkommissarin der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
Kontakt: Mina Andreeva (+32 2 299 13 82) Natasha Bertaud (+32 2 296 74 56) |