
Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, 19. Oktober 2012
Europäische Kommission kürzt Haushaltsentwurf für 2013
Im Nachgang zu der im Herbst üblichen Aktualisierung des EU-Finanzierungsbedarfs im Bereich der Landwirtschaft und den internationalen Fischereiverhandlungen hat die Kommission heute beschlossen, ihren im April vorgelegten Haushaltsentwurf für 2013 um 25,1 Mio. EUR nach unten zu korrigieren.
Der geplante Bedarf für Agrarausgaben beläuft sich nun auf 44,1 Mrd. EUR.
Die nachstehende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung des von der Kommission am 25. April 2012 vorgelegten Entwurfs des EU-Haushaltsplans für 2013 (HE 2013, siehe IP/12/393) und des aktualisierten Vorschlags in Form eines Berichtigungsschreibens, aufgeschlüsselt nach Mitteln für Verpflichtungen (MfV – Mittel, bis zu deren Höhe rechtliche Verpflichtungen für künftige Zahlungen eingegangen werden können) und Mitteln für Zahlungen (MfZ – Mittel für tatsächliche Auszahlungen).
in Mio. EUR | HE 2013 (a) | Berichtigungsschreiben 1/2013 (b) | Differenz (C) = (a) - (b) | |||||||||||||||
Obergrenze des Finanzrahmens |
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Spielraum | 981,5 |
| 1 006,6 |
| +25,1 |
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Mittel der Rubrik 2 insgesamt | 60 307,5 | 57 964,9 | 60 282,4 | 57 939,8 | -25,1 | -25,1 | ||||||||||||
Agrarausgaben (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen) | 44 130,3 | 44 112,9 | 44 100,5 | 44 083,1 | -29,8 | -29,8 | ||||||||||||
Internationale Fischerei und Seerecht | 149,0 | 148,2 | 153,7 | 152,9 | +4,7 | +4,7 | ||||||||||||
Hintergrundinformation
Die Kommission hat in ihrem ursprünglichen Vorschlag vom 25. April 2012 den Zuwachs der Mittel für Verpflichtungen auf die Höhe der Inflationsrate (2 %), d. h. auf 150,9 Mrd. EUR, begrenzt und eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen um 6,8 % (137,9 Mrd. EUR) vorgeschlagen, um die rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Auszahlungen an Begünstigte infolge von Mittelbindungen aus früheren Haushaltsjahren, die bereits von den Mitgliedstaaten vereinbart wurden, zu berücksichtigen.
Der Rat hat seinen Standpunkt zum Haushalt 2013 im Juli festgelegt und sich darauf verständigt, die Zuwachsrate der Mittel für Verpflichtungen unter der Inflationsrate anzusetzen (1,27 %) und die Anhebung der Mittel für Zahlungen auf 2,79 % zu begrenzen, so dass 5,2 Mrd. EUR weniger als im Kommissionsvorschlag vorgesehen zur Verfügung stehen.
Das Parlament stimmt am 23. Oktober in Straßburg über den Entwurf des Haushaltsplans ab. Danach verhandeln die Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Rat drei Wochen lang, wobei die Europäische Kommission als Vermittler fungiert.
Kontakt: Patrizio Fiorilli (+32 2 295 81 32) |