
Europäische Kommission - Pressemitteilung
Aufstockung der Unterstützung für den Gemüsesektor nach der EHEC-Krise
Brüssel, den 28. Juli 2011 – Die Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die EU-Unterstützung im Rahmen der Sofortmaßnahmen zugunsten der von der EHEC-Krise betroffenen Gemüseerzeuger von 210 auf 227 Mio. EUR aufzustocken. Damit kann die Kommission den Anträgen der Mitgliedstaaten auf Ausgleichszahlungen zu 100 % stattgeben.
Aus den Mitteilungen der Mitgliedstaaten zur beantragten EU-Unterstützung für alle Sondermaßnahmen (Marktrücknahmen sowie Ernte vor der Reifung und Nichternte) geht hervor, dass die finanziellen Auswirkungen der im Zusammenhang mit der EHEC-Krise getroffenen Maßnahmen etwas größer waren als erwartet. Angesichts der erheblichen Störung des Obst- und Gemüsemarkts und des dem Sektor entstandenen Schadens hält die Kommission eine Aufstockung der Mittel auf 227 Mio. EUR für angemessen.
Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloş erklärte: „Über die Verwendung von GAP-Mitteln muss in vollem Umfang Rechenschaft abgelegt werden. Einige Mitgliedstaaten haben vergangene Woche zusätzliche Informationen zu ihren Anträgen auf Ausgleichszahlungen übermittelt. Jetzt haben wir ein klares Bild von dem insgesamt beantragten Ausgleich. Damit die beantragten Zahlungen vollständig geleistet werden können, schlage ich eine Aufstockung der verfügbaren Mittel vor. Damit ist sichergestellt, dass wir unsere Gemüseerzeuger in diesen für den Sektor wirtschaftlich schwierigen Zeiten angemessen unterstützen und allen Anträgen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 26. Mai bis 30. Juni stattgeben können. Seit Beginn der Krise war mir daran gelegen, zu zeigen, dass Europa im Bedarfsfall rasch handeln kann. Ich werde dem Kollegium jetzt vorschlagen, die Mittelaufstockung umgehend zu billigen, damit die Mitgliedstaaten die EU-Unterstützung den berechtigten Erzeugern zügig auszahlen können.“
Hintergrund
Am 17. Juni hat die Kommission ein mit 210 Mio. EUR ausgestattetes Paket von Sofortmaßnahmen für Gemüseerzeuger beschlossen. Im Rahmen dieser Regelung konnte die EU den Erzeugern Zahlungen für Gurken, Tomaten, Salat, Zucchini und Gemüsepaprika leisten, die vom 26. Mai bis Ende Juni aufgrund des EHEC-Ausbruchs vom Markt genommnen wurden. Der Beschluss sieht einen Höchstsatz von 50 % (70 % für Mitglieder von Erzeugerorganisationen) des im Juni verzeichneten normalen Erzeugerpreises für die einzelnen Erzeugnisse vor.
Die Mitgliedstaaten mussten ihre endgültigen Anträge auf Ausgleichszahlungen bis 18. Juli einreichen. Für die Mitteilungen einiger Mitgliedstaaten wurden jedoch zusätzliche Informationen benötigt und angefordert. Die Kommission hat diese ergänzenden Informationen erhalten und analysiert und in einigen Fällen die Mitteilungen der betreffenden Mitgliedstaaten aktualisiert. Inzwischen hat sie ein klares Bild von den Anträgen insgesamt.
In der beiliegenden Tabelle ist die Gesamtunterstützung der EU für die vom 26. Mai bis 30. Juni durchgeführten Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten, dargestellt.
EU-Unterstützung nach Mitgliedstaaten in EUR | |
Mitgliedstaat | INSGESAMT (in EUR) |
AT | 2 234 103 |
BE | 3 605 663 |
BG | 2 562 748 |
CY | keine Mitteilung |
CZ | 261 935 |
DE | 16 003 721 |
DK | 858 423 |
EE | 1 321 |
EL | 7 788 420 |
ES | 70 971 314 |
FI | keine Mitteilung |
FR | 1 655 415 |
HU | 1 515 586 |
IE | 13 159 |
IT | 34 624 639 |
LT | keine Mitteilung |
LU | keine Mitteilung |
LV | 57 381 |
MT | keine Mitteilung |
NL | 27 180 632 |
PL | 46 395 480 |
PT | 5 243 752 |
RO | 3 745 035 |
SE | 112 872 |
SI | 192 675 |
SK | 536 107 |
UK | 649 175 |
INSGESAMT | 226 209 556 |
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