
Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Union fördert Justizreform und unterstützt Binnenvertriebene in Georgien
Brüssel, 13. Juli 2011 – Heute hat die Kommission das mit 50,73 Mio. EUR dotierte Jahresaktionsprogramm 2011 für Georgien verabschiedet. Diese EU-Unterstützung Georgiens in den Bereichen Strafgerichtsbarkeit, Konfliktbeilegung und Binnenvertriebene baut auf der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahre auf.
Der EU-Kommissar für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik Štefan Füle erklärte: „Georgien hat bei der Reform seiner Strafjustiz und der Unterstützung der Binnenvertriebenen im Land bereits bedeutende Fortschritte erzielt. Die bisherigen Ergebnisse sind beachtlich, doch muss noch mehr getan werden. Das heute verabschiedete Programm bietet weitere Hilfe, damit diese Ziele erreicht werden können.“
Hintergrund
2008 startete die EU ein Programm zur Unterstützung der Strafjustiz in Georgien. Die Reformen unter Federführung des Rates für die Koordinierung der Strafjustizbehörden wurden intensiviert und sollen durch das Jahresaktionsprogramm 2011 weiter gefördert werden. Das Jahresaktionsprogramm dient ferner der Verbesserung der Jugendgerichtsbarkeit nach Maßgabe der UN-Kinderrechtskonvention und der Verbesserung der Haftbedingungen in Strafvollzugsanstalten. Des Weiteren werden Verbesserungen in den Bereichen Bewährungshilfe und kostenloser Rechtsbeistand gefördert.
Die bisherige EU-Unterstützung für das georgische Justizwesen hat dazu beigetragen, dass die Jugendgerichtsbarkeit umfassend ausgebaut werden konnte, einschließlich der Einführung der Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung und eines Ausbildungsangebots für alle inhaftierten Jugendlichen. Darüber hinaus wurde eine Strafrechtsstrategie beschlossen und das Strafrecht überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem das Bewährungssystem gestärkt. Es wurde das Amt des Ombudsmanns eingerichtet und seine Kapazitäten wurden schrittweise ausgebaut (u. a. durch Eröffnung vier neuer Büros). Außerdem wurde ein nationaler Mechanismus zur Prävention von Folter geschaffen, womit Georgien seinen Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter nachgekommen ist.
Das Programm
Das Jahresaktionsprogramm 2011 für Georgien umfasst die folgenden vier Maßnahmen:
Maßnahme Nr. 1: Unterstützung der Strafjustiz
In den letzten Jahren hat Georgien bedeutende Fortschritte bei der Reform seiner Strafjustiz erzielt, unter anderem dank eines ersten von der EU finanzierten sektorbezogenen Unterstützungsprogramm im Bereich der Strafjustiz aus dem Jahr 2008. In den Bereichen, die mit dem Programm 2011 angegangen werden, werden nun weitere Impulse erwartet.
Maßnahme Nr. 2: Unterstützung vom Konflikt betroffener/vertriebener Menschen und der sie aufnehmenden Gemeinschaften
Nach dem Konflikt vom August 2008 erhielt die lokale Bevölkerung in Abchasien und benachbarten Gebieten in Westgeorgien weitere Unterstützung im Rahmen EU-finanzierter Programme. Die EU ist weiterhin Hauptgeber für diese Region Georgiens, wo der Bedarf der Bevölkerung an humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe auf beiden Seiten nach wie vor groß ist.
Maßnahme Nr. 3: Rahmenprogramm zur Unterstützung der Aushandlung und Umsetzung von Abkommen zwischen der EU und Georgien
Diese Maßnahme soll unter anderem zur Aufstellung von Reformplänen für die Institutionen beitragen, die auf der Grundlage des Rahmendokuments über umfassenden Institutionenaufbau für eine Unterstützung ausgewählt werden. Außerdem wird die Durchführung ausgewählter Komponenten dieser Reformpläne unterstützt.
Maßnahme Nr. 4: Unterstützung bei der Konfliktbeilegung
Derzeit leben immer noch 250 000 Binnenvertriebene in Georgien. Die Regierung hat eine Politik für ihre gesellschaftliche Wiedereingliederung eingeleitet und eine erste Strategie und ein erster Aktionsplan für diese Bevölkerungsgruppe wurden verabschiedet. Die jüngsten EU-Programme waren schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet, durch die Renovierung von Wohnungen und den Bau neuer Unterkünfte die Wohnraumprobleme der Binnenvertriebenen anzugehen. Das Aktionsprogramm sieht auch Maßnahmen zur Verbesserung ihrer sozioökonomischen Lage und ihrer Existenzgrundlagen vor.
Finanzierung
Die 50,73 Mio. EUR werden über das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) der EU bereitgestellt, aus dem der Löwenanteil der EU-Unterstützung für Georgien und die anderen 16 Partnerländer an der östlichen Außengrenze der EU und im Mittelmeerraum finanziert wird. Ziel dieser Hilfe ist die Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit und einer fortschreitenden wirtschaftlichen Integration zwischen der Europäischen Union und ihren Partnerländern. Außerdem sollen die Partnerländer auf diese Weise in ihren Bemühungen um eine verantwortungsvolle Staatsführung und eine ausgewogene soziale und wirtschaftliche Entwicklung unterstützt werden. Neben den ENPI-Mitteln erhält Georgien auch Unterstützung aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte, dem Instrument für Stabilität und anderen thematischen Programmen.
Weitere Informationen:
EU-Hilfe für Georgien
http://ec.europa.eu/europeaid/where/neighbourhood/country-cooperation/georgia/georgia_en.htm
Beziehungen zwischen der EU und Georgien
http://eeas.europa.eu/georgia/index_en.htm
Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
http://ec.europa.eu/world/enp/index_en.htm
Östliche Partnerschaft
http://eeas.europa.eu/eastern/index_en.htm
Kontakt : Anca Paduraru (+32 2 296 64 30) |