IP/11/195
Brüssel, den 17. Februar 2011
Digitale Agenda: Vizepräsidentin Kroes ruft 21 Mitgliedstaaten dringend auf, den Weg für Satellitenmobilfunkdienste frei zu machen
Neelie Kroes, für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, hat einundzwanzig EU-Länder dringend aufgerufen, rasch alle erforderlichen Gesetzgebungsmaßnahmen für den EU-weiten Aufbau von Satellitenmobilfunkdiensten zu treffen. Solche Dienste könnten für den Hochgeschwindigkeitszugang zum Internet, den mobilen Fernseh- und Radioempfang oder die Notfallkommunikation der Verbraucher und Unternehmen in der EU genutzt werden. Nach dem in einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats von 2008 festgelegten Zeitplan sollten Satellitenmobilfunkdienste in allen EU-Mitgliedstaaten bis spätestens Mai 2011 einsatzbereit sein (MEMO/09/237). Mehr als zwanzig Monate, nachdem die Kommission zwei Betreiber zur Erbringung solcher europaweiter Dienste ausgewählt hat, haben 21 Mitgliedstaaten jedoch noch immer nicht alle nationalen Vorschriften erlassen, die für den Einsatz von Satellitenmobilfunkdiensten erforderlich sind. Vizepräsidentin Kroes appellierte vor kurzem auch an die beiden Betreiber, ihre Anstrengungen zu verstärken. In der Digitalen Agenda für Europa wird die Schlüsselrolle eines funkgestützten Breitbandzugangs (sowohl terrestrisch als auch satellitengestützt) für die Gewährleistung der Breitbandversorgung auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten hervorgehoben (siehe IP/10/581, MEMO/10/199 und MEMO/10/200).
Neelie Kroes erklärte: „Die Mitgliedstaaten sollten dringend alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Einführung von Satellitenmobilfunkdiensten in der gesamten EU zu ermöglichen. Satellitenmobilfunkdienste sind zur Erbringung innovativer Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger in ganz Europa, gerade auch in ländlichen oder entlegenen Gebieten, wichtig und tragen dazu bei, die mit der Digitalen Agenda angestrebte Breitbandversorgung für jedermann in Europa sicherzustellen.“
Einundzwanzig Mitgliedstaaten haben noch nicht alle erforderlichen Gesetzgebungsmaßnahmen ergriffen, damit Inmarsat Ventures Limited und Solaris Mobile Limited, die beiden im Mai 2009 für europaweite Satellitenmobilfunkdienste ausgewählten Betreiber, diese Dienste ab Mai 2011 erbringen können.
Vizepräsidentin Kroes hat die betreffenden einundzwanzig Mitgliedstaaten heute angeschrieben und sie dringend ersucht, die verbleibenden Rechtsunsicherheiten, etwa in der Frage der Lizenzgebühren, zu beseitigen und unverzüglich alle notwendigen Umsetzungsmaßnahmen zu treffen. Die einundzwanzig Mitgliedstaaten sind Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.
Hintergrund
Die Kommission hatte vorgeschlagen, ein einheitliches Auswahl- und Genehmigungsverfahren für Satellitenmobilfunkdienste auf EU-Ebene einzurichten, um die Herausbildung eines Binnenmarkts für Satellitenmobilfunkdienste zu erleichtern und dessen Potenzial zugunsten der Verbraucher und Unternehmen auszuschöpfen.
Dieses Konzept wurde vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat am 30. Juni 2008 mit dem Erlass einer Entscheidung über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste erbringen, gutgeheißen (IP/07/1243). In der Entscheidung wurde ein Auswahl- und Genehmigungsverfahren festgelegt, das eine koordinierte Einführung solcher Dienste in der EU gewährleistet. Am 13. Mai 2009 wählte die Kommission Inmarsat Ventures Limited und Solaris Mobile Limited als Betreiber europaweiter Satellitenmobilfunkdienste aus (MEMO/09/237).
Weitere Informationen:
Die Studie zu den von den Mitgliedstaaten zur Einführung von Satellitenmobilfunkdiensten getroffenen Maßnahmen kann unter folgender Adresse aufgerufen werden:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/current/pan_european/index_en.htm
Internetseite von Neelie Kroes:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/kroes/
Internetseite zur Digitalen Agenda:
http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm
Anhang
Genehmigungsstrukturen in den Mitgliedstaaten (Dezember 2010)
Mitgliedstaat | 1. Struktur vollständig | 2. Anerkanntermaßen nicht vollständig | 3. Unbekannt (vermutlich nicht vollständig) | 4 Schlussfolgerung der Studie: nicht vollständig (zuzüglich zu Kategorie 2) | Kommentare – Was fehlt? |
AT | | ||||
BE | | CGC-Struktur nicht geschaffen | |||
BG | | Keine Angaben | |||
CY | | Festlegung der Gebühren nicht abgeschlossen | |||
CZ | | Allgemeine Vorschriften nicht vollständig – voraussichtliche Festlegung bis Mai 2011 | |||
DK | | ||||
DE | | Keine Festlegung bezüglich CGC-Non-Repeater-Funktion | |||
EE | | ||||
EL | | Laut Angaben noch alles im Prüfungsstadium | |||
FI | | ||||
FR | | Hauptlizenz erteilt und regionale CGC-Tests genehmigt; keine Festlegung zur CGC-Non-Repeater-Funktion, Konsultation zur „Lückenfüllerfunktion“ steht noch aus | |||
HU | | Gebührenstruktur nicht vollständig, jedoch komplexe Gebühren und Anwendungsstruktur (Angaben nicht durch die NRB bestätigt) | |||
IE | | Konsultation steht noch aus | |||
IT | | Keine amtliche Veröffentlichung; keine spezifischen Vorschriften – alles ausstehend | |||
LV | | Laufzeit und Bedingungen bis Antragseinreichung nicht spezifiziert | |||
LT | | Laufzeit und Bedingungen bis Antragseinreichung nicht spezifiziert | |||
LU | | CGC-Vorschriften stehen noch aus | |||
MT | | Laufzeit und Bedingungen nicht spezifiziert – vorgesehen für Ende 2010 | |||
NL | | CGC-Struktur nicht spezifiziert – vorgesehen Ende 2010 bis Anfang 2011 | |||
PL | | Laufzeit und Bedingungen bis Antragseinreichung nicht spezifiziert; keine Festlegung bezüglich CGC-Non-Repeater-Funktion | |||
PT | | Konsultation steht noch aus (wurde noch nicht eingeleitet) | |||
RO | | Äußerst hohe Gebühren | |||
SK | | Gebühren für Satellitenmobilfunkdienste und CGC in Ausarbeitung | |||
SI | | Gebührenstruktur unvollständig | |||
ES | Teilweise | CGC-Vorschriften vor der Verabschiedung (Gesetzgebung steht noch aus) | |||
SE | | ||||
UK | | Teilweise | Wesentliche Gesetzesvorschriften erlassen; drei weitere Vorschriften für CGC-Endgeräte und Gebühren stehen noch aus | ||
Summe (einschl. „Teilweise“) | 6 Plus UK = 7 | 9 | 1 |
Minus UK = 10 | Sechs, möglicherweise sieben nationale Regulierungsstrukturen sind vollständig eingerichtet und ermöglichen die ganze Bandbreite an Satellitenmobilfunkdiensten |
CGC = komplementäre Bodenkomponenten, die zur Relais-Ausstrahlung von Satellitensignalen genutzt werden, z. B. in Gebieten, in denen hohe Bauwerke oder natürliche Hindernisse den Empfang von Satellitensignalen beeinträchtigen
CGC-Non-Repeater-Funktion = CGC-Funktion, die nicht die Relais-Ausstrahlung von Satellitensignalen betrifft