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Europäische Kommission – Pressemitteilung
EU unterstützt mit fast 1 Mrd. EUR Reformen in der westlichen Balkanregion, der Türkei und Island
Brüssel, 20. Dezember 2011 – Die Europäische Kommission hat heute eine Reihe von Hilfsprogrammen zur Unterstützung von Reformen in beitrittswilligen Ländern auf den Weg gebracht. Die Programme werden mit fast 1 Mrd. EUR aus den Mitteln des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für 2011 finanziert. Sie sollen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie das Kosovo1, die Türkei und Island zugute kommen.
„Alle Programme sollen konkrete Ergebnisse erzielen, d.h. zu einem leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung, einem effizienteren Gerichtswesen, einer wirksameren Rechtsdurchsetzung, einer stabilen Wirtschaft und mehr Sicherheit führen. Das ist sowohl für die Empfängerländer als auch für die EU eine gute Nachricht: Wir alle stehen vor gemeinsamen Herausforderungen, die nicht an den EU-Grenzen Halt machen und die wir nur gemeinsam bewältigen können“, erklärte der EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik, Štefan Füle.
Die Maßnahmen werden aus den IPA-Mitteln für 2011 im Rahmen der Komponenten Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit finanziert. Sie wurden gemeinsam mit den betreffenden Regierungen, lokalen Akteuren und anderen Gebern anhand der von der EU festgelegten Prioritäten konzipiert.
Die 2011 bereitgestellten Finanzmittel werden vorrangig für die Förderung der verantwortungsvollen Regierungsführung eingesetzt und dienen der Finanzierung von Projekten in den Bereichen Ausbau der Verwaltungskapazitäten, effizientere Nutzung der EU-Hilfe, Annahme und Umsetzung von EU-Standards, Fortsetzung von Reformen der öffentlichen Verwaltung und des Gerichtswesens sowie Achtung der Grundrechte und weitere Unterstützung der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption.
Aufschlüsselung nach Land2:
Land | Betrag in EUR | Finanzierte Sektoren |
Albanien | 82 000 000,00 | Justiz, Inneres und Grundrechte, Reform der öffentlichen Verwaltung, Verkehr, Umwelt und Klimawandel, soziale Entwicklung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums |
Bosnien und Herzegowina | 91 280 000,00 | Reform der öffentlichen Verwaltung, Justiz und Inneres, Entwicklung des Privatsektors, Verkehr, Umwelt und Klimawandel und soziale Entwicklung. |
Kroatien | 39 159 128,00 | Allgemeine Stärkung der Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf die Zeit unmittelbar nach dem Beitritt, insbesondere den Sektor Justiz, Inneres und Grundrechte |
ehem. jugoslaw. Rep. Mazedonien | 28 903 410,00 | Justiz, Inneres und Grundrechte, Reform der öffentlichen Verwaltung, soziale Entwicklung |
Island | 12 000 000,00 | Vorbereitung auf die Anwendung des Besitzstands, Stärkung der Verwaltungskapazität, Beitrag zur sozio-ökonomischen Entwicklung |
Kosovo1 | 62 900 000,00 | Justiz, Inneres und Grundrechte, vom Privatsektor getragenes Wirtschaftswachstum Reform der öffentlichen Verwaltung, |
Montenegro | 26 493 599,00 | Justiz, Inneres und Grundrechte, Reform der öffentlichen Verwaltung, soziale Entwicklung, Umwelt und Klimawandel |
Serbien | 178 556 810,00 | Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der öffentlichen Verwaltung, Bewältigung der Wirtschaftskrise und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Unterstützung der sozialen Inklusion und der Aussöhnung |
Türkei (einschließlich der Beteiligung am Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument) | 232 968 023,00 | Justiz, Inneres und Grundrechte, Umwelt und Klimawandel, Unterstützung der Teilnahme der Türkei an den Programmen der Union, Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Gebiet des Schwarzmeerbeckens. |
Mehrempfänger- und andere Programme | 210 436 237,00 | Entwicklung von KMU und Infrastrukturen, statistische Zusammenarbeit und regionale Zusammenarbeit, Erasmus Mundus, Tempus (regionale Programme), nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, Audit und Evaluierung, Information und Kommunikation, allgemeine Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen (Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft), technische Hilfe bei der Umsetzung von EU-Rechts-vorschriften (TAIEX), Amt des Hohen Repräsentanten (OHR) in Bosnien und Herzegowina (EU-Beitrag 53 %), Internationales Zivilbüro (International Civilian Office - ICO) im Kosovo1 (EU-Beitrag 50 %), Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit Kosovo-Montenegro. |
Hintergrund
Seit 2007 erhalten Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten gezielte finanzielle Unterstützung der EU im Rahmen eines einzigen Instruments - des Instruments für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance – IPA). Für den Zeitraum 2007–2013 steht Heranführungshilfe von insgesamt 11,5 Mrd. EUR bereit. IPA besteht aus fünf Komponenten:
Komponente I: Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau
Komponente II: Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Komponente III: Regionale Entwicklung
Komponente IV: Entwicklung der Humanressourcen
Komponente V: Ländliche Entwicklung
Der Einsatz der EU-Heranführungshilfe im Rahmen des IPA–Programms beginnt mit der Festlegung der von der Kommission geplanten finanziellen Zuweisungen. Anschließend werden auf der Grundlage des konkreten Bedarfs Strategien mit den Prioritäten der finanziellen Hilfe der EU angenommen, wie in den letzten Wochen für den Zeitraum 2011–2013 geschehen. Nächster Schritt ist die Aufstellung von Programmen für den Einsatz der Hilfe.
Weitere Informationen:
Von der EU finanzierte Projekte
Kontakt : Peter Stano (+32 229 57484) |
Im Sinne der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Im Rahmen der IP-Komponenten für 2011 „Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau“ und „grenzübergreifende Zusammenarbeit“.