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IP/10/918 Brüssel, 12. Juli 2010 Kommission schlägt Maßnahmenpaket zur Stärkung von Verbraucherschutz und Verbrauchervertrauen im Finanzdienstleistungssektor vor Im Zuge ihrer Arbeiten zur Schaffung eines sichereren und solideren Finanzsystems, zur Abwendung künftiger Krisen und zur Wiederherstellung des Verbrauchervertrauens hat die Europäische Kommission heute Änderungen an bestehenden europäischen Rechtsvorschriften vorgeschlagen. Durch die geplanten Änderungen sollen Inhaber von Bankkonten sowie Kleinanleger besser geschützt werden. Gleichzeitig hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu verschiedenen Optionen für einen besseren Schutz von Versicherungsnehmern eingeleitet. Unter anderem wird die Möglichkeit zur Diskussion gestellt, in allen Mitgliedstaaten Sicherungssysteme für Versicherungen einzurichten. Für die Inhaber von Bankkonten würden die heute von der Kommission gebilligten Maßnahmen bedeuten, dass sie bei Insolvenz ihrer Bank ihr Geld schneller zurückerhalten (nämlich innerhalb von sieben Tagen), dass die Deckungssumme erhöht wird (auf 100 000 EUR) und dass sie besser darüber informiert werden, wie und wann sie geschützt sind. Für Anleger, die Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nehmen, sehen die Kommissionsvorschläge eine raschere Entschädigung für den Fall vor, dass eine Wertpapierfirma aufgrund von Betrug, unzulässigen Praktiken oder operativen Fehlern nicht in der Lage ist, Vermögenswerte der Anleger zurückzugeben. Außerdem soll die Höhe der Entschädigung von 20 000 auf 50 000 EUR angehoben werden. Auch sollen Anleger besser darüber aufgeklärt werden, wann das Entschädigungssystem zur Anwendung kommt, und in Fällen, in denen ihre Vermögenswerte von einem Dritten gehalten werden, besser vor Veruntreuung – wie man sie unlängst in der Madoff-Affäre erleben musste – geschützt werden. Die Kommissionsvorschläge, die voll und ganz mit den Zusagen der EU auf Ebene der G20 in Einklang stehen, werden jetzt zur Beratung an das Europäische Parlament und den Ministerrat weitergeleitet. Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: „Mit der Annahme des heute vorgelegten Maßnahmenpakets unternimmt die Kommission erneut Anstrengungen, um in Europas Finanzsystem für mehr Transparenz und Verantwortlichkeit zu sorgen und damit künftige Krisen abwenden bzw. besser bewältigen zu können. Die europäischen Verbraucher haben Besseres verdient. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Ersparnisse, Anlagen oder Versicherungen überall in Europa geschützt sind. Damit dies Realität werden kann, appelliere ich nun an das Europäische Parlament und den Rat, das heute von uns vorgelegte Paket rasch zur Verabschiedung zu bringen.“ Schutz von Bankeinlagen Die jüngste Finanzkrise hat einmal mehr das Risiko eines „Bankruns“ vor Augen geführt, bei dem alle Bankkunden gleichzeitig versuchen, ihr Geld abzuheben, weil sie ihre Ersparnisse nicht mehr für sicher halten. Seit 1994 gibt es eine Richtlinie (Richtlinie 94/19/EG), die gewährleistet, dass alle Mitgliedstaaten über ein Sicherheitsnetz für die Inhaber von Bankkonten verfügen. Wird eine Bank geschlossen, bekommen die Kontoinhaber ihr Geld bis zu einer bestimmten Höhe von den Einlagensicherungssystemen zurück. Als 2008 die Finanzkrise zuschlug, wurden auf die Schnelle einige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen. Insbesondere wurde die Deckungssumme (in zwei Schritten) auf 100 000 EUR angehoben und die Möglichkeit abgeschafft, einen Selbstbehalt vorzusehen (also die Möglichkeit, die Bankkunden nicht in vollem Umfang zu entschädigen, sondern von ihnen zu verlangen, dass sie einen bestimmten Prozentsatz ihres finanziellen Verlustes selbst tragen – auch wenn die Höhe des Verlusts unterhalb der maximalen Deckungshöhe liegt). Da jedoch noch weitere Schwachstellen in den bestehenden Systemen zutage getreten sind, legt die Kommission jetzt einen Vorschlag für eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie aus dem Jahr 1994 vor, der allen aus der Krise zu ziehenden Lehren Rechnung trägt. Die Kernelemente des Vorschlags:
Nicht nur werden die Ersparnisse der Europäer künftig besser geschützt sein. Auch werden die Europäer sich künftig für das beste Sparprodukt in einem beliebigen EU‑Land entscheiden können, ohne sich Gedanken über Unterschiede bei der Einlagensicherung machen zu müssen. Den Banken wird die neue Regelung insofern zugute kommen, als sie in der gesamten EU wettbewerbsfähige Produkte anbieten können, ohne dass Unterschiede bei der Einlagensicherung zu einem Hindernis werden. Darüber hinaus profitiert auch der Steuerzahler von einer besseren Finanzierung der Systeme, da die Notwendigkeit staatlicher Interventionen weitaus weniger wahrscheinlich wird. Die meisten der vorgeschlagenen Verbesserungen könnten bereits 2012 bzw. 2013 wirksam werden. Sie würden in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und, sobald sie in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingefügt wurden, auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Siehe auch MEMO/10/318 Schutz von Wertpapieranlagen Anleger, die in Europa Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nehmen, sind seit 1997 durch die Richtlinie über die Entschädigung der Anleger (Richtlinie 97/9/EG) geschützt. Diese Richtlinie gewährleistet eine Entschädigung in Fällen, in denen eine Wertpapierfirma nicht in der Lage ist, einem Anleger die ihm gehörenden Vermögenswerte zurückzugeben. Eine solche Situation kann beispielsweise aufgrund von Betrug oder Fahrlässigkeit in einer Firma oder aufgrund des Versagens oder fehlerhaften Funktionierens der firmeninternen Systeme eintreten. Anlagerisiken als solche werden nicht abgesichert. Derzeit bestehen in den 27 EU‑Mitgliedstaaten 39 verschiedene Anlegerentschädigungssysteme. In den vergangenen Jahren sind bei der Kommission zahlreiche Beschwerden über die Anwendung der Richtlinie in einigen Mitgliedstaaten eingegangen. Die Beschwerden betrafen Probleme wie die mit Blick auf die Auszahlung von Forderungen unzureichende Finanzierung von Systemen oder die langen Auszahlungsfristen. Mit den heute vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie sollen die Effizienz der Vorschriften zum Anlegerschutz erhöht, Wettbewerbsgleichheit hinsichtlich der Art der geschützten Finanzinstrumente hergestellt sowie eine ausreichende Finanzierung und das Vorhandensein der erforderlichen Regelungen für die Entschädigung der Anleger gewährleistet werden. Die Kernelemente des Vorschlags:
Die meisten der vorgeschlagenen Verbesserungen könnten bereits bis Ende 2012 wirksam werden. Sie würden in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und, sobald sie in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingefügt wurden, auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Siehe auch MEMO/10/319 Besserer Schutz für Versicherungsnehmer Sicherungssysteme für Versicherungen bieten Verbrauchern in letzter Instanz Schutz, wenn Versicherungen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, und schützen sie somit vor dem Risiko, dass ihre Forderungen bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens nicht erfüllt werden. Sicherungssysteme für Versicherungen schützen Verbraucher, indem sie ihnen eine Entschädigung zahlen oder indem sie das Fortbestehen ihres Versicherungsvertrags gewährleisten, beispielsweise durch Übertragung der Policen auf einen solventen Versicherer oder auf das Sicherungssystem selbst. Anders als im Bank- und im Wertpapiersektor gibt es im Versicherungssektor bisher keine europäischen Rechtsvorschriften oder Sicherungssysteme. Derzeit verfügen zwölf Mitgliedstaaten über ein oder mehrere Sicherungssysteme für Lebens- und/oder Nichtlebensversicherungen. Zwischen diesen Systemen bestehen nicht nur Unterschiede hinsichtlich Deckungsumfang und Zulässigkeit von Ansprüchen, sondern auch beispielsweise in Bezug auf den Zeitpunkt der Intervention und die Art der Finanzierung. In dem heute angenommenen Weißbuch stellt die Kommission verschiedene Optionen vor, wie zum einen ein fairer und umfassender Verbraucherschutz in der EU sichergestellt und zum anderen verhindert werden kann, dass die Kosten des Zusammenbruchs einer Versicherungsgesellschaft dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Insbesondere wird der Erlass einer Richtlinie vorgeschlagen, die sicherstellen soll, dass alle Mitgliedstaaten über ein Sicherungssystem für Versicherungen verfügen und diese Systeme gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Mit der Vorlage des Weißbuchs „Sicherungssysteme für Versicherungen“ wird eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Interessierte Kreise sind aufgefordert, etwaige Stellungnahmen und sonstige Beiträge bis spätestens 30. November 2010 zu übermitteln. Siehe auch MEMO/10/320 Weitere Informationen: Einlagensicherungssysteme: http://ec.europa.eu/internal_market/bank/guarantee/index_de.htm Anlegerentschädigungssysteme: http://ec.europa.eu/internal_market/securities/isd/investor_de.htm Sicherungssysteme für Versicherungen: http://ec.europa.eu/internal_market/insurance/guarantee_de.htm |
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