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IP/10/676
Brüssel, den 3. Juni 2010
Gleichstellungsrichtlinie: Europäische Kommission stellt Verfahren gegen Belgien ein
Die Europäische Kommission hat heute das Verfahren gegen Belgien eingestellt, das eingeleitet worden war, nachdem Belgien es versäumt hatte, der Kommission seine Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften gegen die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben (Richtlinie 2006/54/EG) mitzuteilen. Jetzt konnte das Verfahren abgeschlossen werden, nachdem Belgien auf die rechtliche Schritte der Kommission reagiert und ihr seine Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie zugeleitet hat.
Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien war im September 2009 eingeleitet worden (siehe IP/10/319), weil die Auskünfte der belgischen Behörden zu ihren Umsetzungsmaßnahmen lückenhaft waren. Vor allem fehlten Angaben zur Umsetzung im Gebiet der deutschsprachigen Gemeinschaft des Landes.
Auf die begründete Stellungnahme der Kommission vom März 2010 hin stellte Belgien klar, dass die Richtlinie jetzt in allen Landesteilen und damit auch im deutschsprachigen Gebiet umgesetzt sei. Da Belgiens Gesetzgebung damit richtlinienkonform ist, wird das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt.
Nächste Schritte
Näheres zum dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren siehe IP/10/670.
Hintergrund
Die Richtlinie 2006/54/EG beschäftigt sich mit Fragen der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Es handelt sich um die konsolidierte Fassung mehrerer Richtlinien zum Thema Chancengleichheit mit klareren Regeln zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben, auch was die Entlohnung betrifft.
Weitere Informationen
EU-Gleichstellungsvorschriften
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=658&langId=de.
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