Navigation path
Left navigation
Additional tools
IP/10 /201 Br üssel, 26. Februar 2010 Staatliche Beihilfen : Kommission genehmigt Umstrukturierungsplan von Dexia Die Europäische Kommission hat die Umstrukturierungsbeihilfen Belgiens, Frankreichs und Luxemburgs für die Bankengruppe Dexia nach den EU‑Beihilfevorschriften genehmigt. Allerdings muss der Finanzkonzern im Gegenzug mehrere Auflagen beachten. So muss die Bank unter anderem bestimmte Liquiditätsquoten einhalten sowie Struktur und Geschäftspraktiken in der vereinbarten Weise anpassen. Der für Wettbew erb zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Joaqu ί n Almunia erklärte: „Der Umstrukturierungsplan von Dexia steht mit den Leitlinien der Kommission im Einklang und gewährleistet, dass sich Dexia am Ende der Umstrukturierungsphase auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wird und insbesondere dank einer solideren Finanzlage ihre langfristige Rentabilität wiederherstellen kann.“ Dexia ist in zahlreichen Ländern auf die Vergabe von Krediten an die öffentliche Hand spezialisiert und vor allem in Belgien, Luxemburg und der Türkei auch im Privatkundengeschäft tätig. Die Bank entstand 1996 durch die Fusion von Crédit Communal de Belgique-Banque Internationale à Luxembourg und Crédit Local de France . Hauptaktionäre von Dexia sind die Caisse des Dépôts et Consignations , die Holding Communal SA , Arcofin SA sowie der belgische und der französische Staat. Die Bilanzsumme belief sich am 30. September 2009 auf 593 Mrd. EUR. Akute Schwierigkeiten, die die Bank an den Rand des Abgrunds gedrängt hatten, veranlassten Belgien, Frankreich und Luxemburg Beihilfen zur Rettung von Dexia zu gewähren. Im Einzelnen ging es um
Diese Beihilfen w aren Gegenstand einer Entscheidung der Kommission vom 19. November 2008 ( IP/08/1745 ), wonach die betroffenen Mitgliedstaaten einen Umstrukturierungsplan für Dexia vorlegen mussten. Der Plan wurde der Kommission im Februar 2009 übermittelt, die am 13. März 2009 eine eingehende Untersuchung einleitete (IP/09/399) . Der Umstrukturierungsplan, der von den Mitgliedstaaten am 9. Februar 2010 geändert wurde, sieht vor, dass sich die Bank auf ihr Kerngeschäft zurückzieht und sich wieder auf ihre traditionellen Märkte – nämlich Belgien, Frankreich und Luxemburg – konzentriert. Die Bank wird ihre Tätigkeit im Bereich der Finanzierung der öffentlichen Hand in anderen Ländern verringern und ihr Schuldverschreibungsportfolio reduzieren, das nach einem bestimmten Abschreibungsplan in einer eigenen Sparte zusammengefasst wird. Darüber hinaus muss Dexia ihre Marktaktivitäten weiter zurückfahren und den Eigenhandel einstellen. Bei der Refinanzierung muss Dexia auf mehr Stabilität und Qualität sowie bessere Fristenkongruenz achten und dazu bestimmte Zielvorgaben einhalten. Die Kommission wird die Lage halbjährlich überprüfen. D ie Kommission stützte sich bei der Prüfung der Beihilfemaßnahmen auf ihre Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor ( IP/09/322 ) und bei der Bewertung des Umstrukturierungsplans auf ihre Mitteilung über Umstrukturierungsbeihilfen für Banken (IP/09/1180) . Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Dexia dank der Umstrukturierungsmaßnahmen in der Lage sein dürfte, ihre langfristige Rentabilität wiederherzustellen, denn die Bank wird sich insbesondere bei der Refinanzierung weniger stark von den Geld- und Anleihemärkten abhängig machen. Zu diesem Zweck wird Dexia bestimmte bezifferte Zielvorgaben beachten und so für mehr Stabilität und Qualität sowie bessere Fristenkongruenz bei der Refinanzierung Sorge tragen. Dexia wird ferner einen ausreichenden Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten. So wird die Bank zwei Jahre lang keine Ausschüttungen für Aktien und für Finanzinstrumente, die zum Eigenkapital zählen, vornehmen. Außerdem ist die Kommission der Ansicht, dass die im Umstrukturierungsplan vorgesehene schrittweise Aufgabe bestimmter Geschäftsfelder ausreichend ist, um die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen aufzufangen. Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass der Umstrukturierungsplan mit den Beihilfevorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Einklang steht. Im Rahmen der eingehenden Untersuchung konnte sich die Kommission auch davon überzeugen, dass die Bewertung des Portfolios von FSAM ihrer Mitteilung über wertgeminderte Vermögenswerte entspricht. Darüber hinaus liegt das Entgelt, das Dexia dem belgischen und dem französischen Staat zahlt, sogar über dem in der Mitteilung vorgesehenen Schwellenwert. Die Genehmigung der Kommission ist daran geknüpft, dass die betroffenen Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Reduzierung der Bilanzsumme, die Einhaltung der festgelegten Liquiditätsquoten und die Durchführung der vereinbarten Umstrukturierungsmaßnahmen nachkommen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News . |
Side Bar