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IP/10/1446 Brüssel, 28. Oktober 2010 Sicherheit im Seeverkehr: Kommission schlägt aktualisiertes Mandat der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs vor Die Europäische Kommission nahm heute einen Vorschlag zur Änderung des Mandats der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) an, das sie für neue Herausforderungen einer Welt in ständigem Wandel fit machen soll. Es wird allgemein anerkannt, dass die EMSA - in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Akteuren des Sektors - einen wichtigen Beitrag zur Politik der Europäischen Union für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr leistet. Seit die Agentur 2003 ihre Arbeit aufgenommen hat, haben sich die Verhältnisse geändert, so dass jetzt eine begrenzte Aktualisierung ihres Mandats erforderlich ist. Vizepräsident Siim Kallas, der für den Bereich Verkehr zuständig ist, sagte dazu: „Sicherheit ist einer der Eckpfeiler der EU-Verkehrspolitik. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs wurde 2004 nach verschiedenen Katastrophen wie dem Untergang der Fähre Estonia oder den Havarien der Tanker Erika oder Prestige gegründet, und ich bin sehr froh, feststellen zu können, dass sie inzwischen großen Respekt genießt und hochwertige professionelle Dienste für den Seeverkehr und darüber hinaus erbringt. Es ist jetzt Zeit, ihr Mandat zu aktualisieren, damit sie ihre Aufgaben weiterhin erfolgreich erfüllen kann.“ Der Vorschlag Die Kommission schlägt vor, die derzeitigen Aufgaben und die Struktur der EMSA beizubehalten, um die Kontinuität ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten, die einen zusätzlichen Nutzen auf EU-Ebene darstellen und von den Akteuren sehr geschätzt werden. Der Vorschlag für eine begrenzte Ausweitung der Aufgaben der EMSA trägt zwei Erfordernissen Rechnung. Das aktualisierte Mandat der EMSA würde:
Informationen zur EMSA Die EMSA, die 2002 nach dem Untergang der „Erika“ gegründet wurde, hat heute 230 Mitarbeiter und verfügt über ein jährliches Budget von ca. 50 Mio. EUR. Sie hat ihren Sitz seit 2006 in Lissabon und ist eine der Regulierungsagenturen der EU. Sie unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten in den Bereichen Seeverkehrssicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie bei der Vorsorge gegen und Maßnahmen bei Verschmutzungen, die durch Schiffe verursacht wurden. Die Haupttätigkeitsbereiche der EMSA sind: (1) Überwachung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und in Drittländern, (2) Bereitstellung von technischem Fachwissen für die Erarbeitung und anschließende Umsetzung neuer Vorschriften und (3) operationelle Dienste in den Bereichen Schiffsüberwachung und Verhütung von Verschmutzung sowie Eingreifen bei Verschmutzung. Die Kommission hat den jüngsten politischen Entwicklungen wie beispielsweise der Verabschiedung des dritten Pakets zur Seeverkehrssicherheit Rechnung getragen und stützt ihren Vorschlag auf (1) die erste externe Bewertung der Agentur, (2) die vom Verwaltungsrat der EMSA ausgesprochenen Empfehlungen und (3) die im März 2010 verabschiedete Mehrjahresstrategie der EMSA. Weitere Informationen zur EMSA finden Sie unter: http://www.emsa.europa.eu/end173.html Mehr über die Seeverkehrspolitik der EU erfahren Sie hier: |
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