IP/09/783
Brüssel, 14. Mai 2009
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva erklärte hierzu: „Diese europaweiten Ermittlungen führen in der gesamten EU zu Veränderungen auf den Websites der Fluggesellschaften. Dennoch besteht kein Anlass zu Selbstzufriedenheit, denn es bleibt noch einiges zu tun. Immerhin haben diese ersten gesamteuropäischen Ermittlungen gezeigt, dass wir ernst machen und durchgreifen können. Als nächster Schritt ist eine branchenweite Vereinbarung geplant. Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich auch künftig sorgfältig im Auge behalten.“
Vizepräsident Antonio Tajani, zuständig für Verkehr, sagte: „Die Verordnung über Luftverkehrsdienste schreibt uneingeschränkte Preistransparenz vor. Die Luftverkehrsgesellschaften sind verpflichtet, branchenweit hohe Standards durchzusetzen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten an dieselben Regeln halten. Dies ist besonders für die Verbraucher wichtig, die erst die Preise mehrerer Gesellschaften vergleichen wollen, bevor sie ihre Wahl treffen.“
1. Ergebnisse der konzertierten Ermittlungen im Jahr 2007
Die Durchsetzungsmaßnahmen sind heute in 85 % der Fälle abgeschlossen. Von den 137 untersuchten Websites von rund 80 Fluggesellschaften sind inzwischen 115 korrigiert worden (siehe die Übersichtstabelle im beigefügten MEMO/09/238 mit den Daten über die Durchsetzung bis Ende März 2009).
2. Der „Gesundheits-Check“
Die Maßnahmen im Rahmen des Gesundheits-Checks zielten darauf ab, die Gesamtsituation beim Online-Verkauf von Flugtickets im Auge zu behalten und dabei auch zu beobachten, inwiefern sich die beiden EU-Verbraucherschutzvorschriften auswirken, die im September 2007 – also nach den ersten konzertierten Ermittlungen – in Kraft getreten sind (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und Verordnung über Luftverkehrsdienste). Anhand einer 14 Punkte umfassenden Checkliste, der das Luftverkehrsgewerbe im Vorfeld zugestimmt hatte (siehe MEMO/09/238), wurden die sieben wichtigsten Ticket-Websites in jedem der 27 Mitgliedstaaten untersucht; betroffen waren insgesamt 67 Gesellschaften und rund 339 Millionen Fluggäste. Die Ergebnisse der von der Kommission eingeleiteten Konsultation, die im Anschluss an die Untersuchung stattfand, sowie die Zusagen der Fluggesellschaften sind unten zusammengefasst (siehe Tabelle in Anhang 1 der Pressemitteilung).
Die nächsten Schritte
Hintergrund:
Eigene Website zum Thema:
http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweep/index_en.htm
Anhang 1
Tabelle mit den Ergebnissen der Konsultation, die die Kommission auf der Grundlage des „Gesundheits-Checks“[1] mit den Fluggesellschaften geführt hat
Fluggesellschaften, die beim Gesundheits-Check sämtliche Bedingungen erfüllt und sich verpflichtet haben, diesen Standard auf ihren Internetseiten beizubehalten
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Air Malta
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Blue1
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bmi
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bmibaby
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Estonian Air
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Finnair
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Iberia
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Malmö Aviation
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SAS
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Sata Air Açores
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Sata International
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Spanair
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TAP
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Tarom
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TUIfly
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Virgin Atlantic
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Fluggesellschaften, die zugesagt haben, Unzulänglichkeiten, die beim Gesundheits-Check festgestellt wurden, bereits behoben zu haben oder demnächst zu beheben, damit alle Standards voll und ganz eingehalten werden
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Adria Airways
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Aegean Airlines
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Aer Arann
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Aer Lingus
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Air Berlin
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Air Europa
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Air One
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Alitalia
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Austrian Airlines
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Binter Canarias
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Blue Air
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Brussels Airlines
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Bulgaria Air
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Carpatair
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Cimber Sterling
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Condor
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Cyprus Airways
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Cyprus Turkish Airlines
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Czech Airlines
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Delta Air Lines
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EasyJet
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Finncomm Airlines
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Flybe
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LOT
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Lufthansa
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Luxair
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Malév Hungarian Airlines
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Meridiana Air
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Norwegian Air Shuttle
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Pegasus Airlines
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Ryanair
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Skyways
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Swiss
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transavia.com
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VLM Airlines
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Wizz Air
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[1] Der „Gesundheits-Check“ (Health Check) ist eine Untersuchung der Gesamtsituation in der Luftverkehrsbranche. Die Ergebnisse haben die Kommission zu einer politischen Initiative veranlasst, die dazu dienen soll, dass die in der Checkliste aufgeführten Punkte besser eingehalten werden. Die Ergebnisse dieses Checks und die Folgemaßnahmen der Kommission bedeuten nicht, dass ein Regelverstoß vorliegt. Nur die nationalen Durchsetzungsbehörden sind befugt, bei Verstößen formal zu ermitteln.