IP/09/768
Brüssel, den 14. Mai 2009
In diesem Fall hat der slowakische Auftraggeber drei Bieter von der Ausschreibung ausgeschlossen. Nach den der Kommission vorliegenden Informationen wäre es möglich, dass die slowakischen Behörden gegen die in der Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge und im EG-Vertrag festgelegten Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung verstoßen haben.
Diese förmliche Aufforderung der Kommission erging in Form eines „Aufforderungsschreibens“, der ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, so kann sie zur zweiten Stufe des Verfahrens in Form der „mit Gründen versehenen Stellungnahme” übergehen. Schließlich hat die Kommission noch die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
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