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Gesellschaftsrecht und Corporate Governance: Kommission mahnt Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in fünf Mitgliedstaaten an

Reference: IP/09/766 Event Date: 14/05/2009 Export pdf PDF word DOC
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IP/09/766

Brüssel, den 14. Mai 2009

Gesellschaftsrecht und Corporate Governance: Kommission mahnt Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in fünf Mitgliedstaaten an

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen fünf Mitgliedstaaten fortzusetzen, die es unterlassen haben, eine Binnenmarktrichtlinie zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission wird Belgien, Zypern, Griechenland, Ungarn und Italien mit Gründen versehene Stellungnahmen wegen der Nichtumsetzung einer Richtlinie zukommen lassen, die die Meldepflichten im Falle einer Unternehmensverschmelzung oder -spaltung vereinfacht. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme stellt die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag dar. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Mit der Richtlinie werden die Meldepflichten geändert, indem im Falle von Unternehmensverschmelzungen oder -spaltungen die Erstellung eines Gutachtens seitens unabhängiger Sachverständiger nicht mehr vorgeschrieben ist, sofern alle Aktionäre damit einverstanden sind. Die 2007 verabschiedete Richtlinie gestattet nach ihrer vollständigen Umsetzung mehr als 600 000 Aktiengesellschaften, keine kostspieligen Sachverständigengutachten zu Verschmelzungs- oder Spaltungsplänen kleiner Unternehmen mehr anfordern zu müssen. Diese Richtlinie ändert die Dritte Gesellschaftsrechtrichtlinie von 1978 betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften und die Sechste Gesellschaftsrechtrichtlinie von 1982 betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften ab. Die Dritte Gesellschaftsrechtrichtlinie von 1978 legt die Bedingungen für die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften für Verschmelzungen von Unternehmen fest, die ein und demselben Mitgliedstaat angehören. Die Sechste Gesellschaftsrechtrichtlinie von 1982 enthält Vorschriften zur Spaltung von Aktiengesellschaften, mit denen die Interessen von Gesellschaftern und Dritten gleichermaßen geschützt werden sollen.

Die Richtlinie musste bis Dezember 2008 umgesetzt werden.

Aktuelle Informationen über alle gegen Mitgliedstaaten laufenden Vertragsverletzungsverfahren unter:

http://ec.europa.eu/community_law/index_en.htm

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