IP/09/741
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Nach einem konstruktiven Dialog mit der deutschen Regierung bin ich zuversichtlich, dass der vorgelegte umfassende Umstrukturierungsplan ein Überleben der rentablen Teile der Bank im besten Interesse der Eigentümer, des Personals und letztlich auch der Steuerzahler gewährleistet. Diese Entscheidung eröffnet Möglichkeiten für eine umfassendere Umstrukturierung der deutschen Landesbanken.“
Die WestLB AG mit Sitz in Nordrhein-Westfalen hielt am 31. Dezember 2007 Aktiva in Höhe von insgesamt 286,6 Mrd. EUR. In ihrer Eigenschaft als deutsche Landesbank fungiert sie als Zentralbank der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg und hat eine Brückenfunktionen zu den globalen Finanzmärkten. Außerdem ist sie als Geschäftsbank international tätig.
Am 30. April 2008 hatte die Kommission einen Risikoschirm des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt, um die Bank gegen die Volatilität ihres strukturierten Investment-Portfolios im Wert von 23 Mrd. EUR abzusichern (siehe IP/08/665).
Am 8. August 2008 legte Deutschland einen Umstrukturierungsplan für die WestLB vor und beantragte eine Verlängerung der Risikoabschirmung. Am 1. Oktober 2008 leitete die Kommission das förmliche Verfahren ein, um festzustellen, ob die geplanten Maßnahmen die langfristige Rentabilität der WestLB wiederherstellen können, ohne dass der Wettbewerb übermäßig verzerrt wird (siehe IP/08/1435). Die jüngsten Änderungen an dem von Deutschland vorgelegten Umstrukturierungsplan zeigen, dass die WestLB ihre Geschäftstätigkeit radikal neu orientieren und auf weniger riskante Tätigkeiten ausrichten wird. So wird die WestLB dem Plan zufolge vor allem bestimmte riskante Geschäftstätigkeiten wie den Eigenhandel vollständig aufgeben, und damit ihre Aktiva um 50 % reduzieren.
Die WestLB wird die folgenden drei Kerngeschäftsfelder beibehalten:
Deutschland sagte außerdem eine Änderung der Eigentümerstruktur bis Ende 2011 zu. Zu diesem Zweck wird ein öffentliches Bieterverfahren durchgeführt.
Die Kommission stellte weiter fest, dass die staatliche Hilfe auf das unbedingt notwendige Minimum beschränkt ist und dass Maßnahmen wie die deutliche Verringerung der Präsenz der WestLB und der Verkauf eines Großteils ihrer Beteiligungen die potenziellen Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich halten.
Die Genehmigung der Kommission wird nur wirksam, wenn die Satzungsorgane aller Eigentümer der WestLB dem Umstrukturierungsplan zustimmen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer C43/2008 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News .