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IP/09/731
Brüssel, den 11. Mai 2009
Vor dem Hintergrund einer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage erklärte der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Antonio Tajani: „Für den Schutz der Flugreisenden sind maßgebliche Schritte unternommen worden. Hieraus ergaben sich für die Passagiere höhere Sicherheitskosten. Wir müssen darauf hinwirken, dass die Sicherheitsdienstleistungen möglichst kosteneffektiv erbracht werden.“
Derzeit werden Regelungen für die Anlastung von Luftsicherheitskosten auf nationaler Ebene getroffen. Mitunter werden die Flugreisenden jedoch nur unzureichend über diese Kosten informiert, und die Luftfahrtunternehmen werden nicht auf allen EU-Flughäfen systematisch konsultiert. Dies verhindert die Schaffung wirklich gleicher Wettbewerbsbedingungen sowohl für Flughäfen als auch für Luftfahrtunternehmen, was angesichts der sehr schwierigen Rahmenbedingungen für die gesamte Luftverkehrsbranche äußerst problematisch ist.
Einem aktuellen Bericht der Kommission zufolge sind diskriminierungsfreie und ausschließlich kostenbezogene Sicherheitsentgelte eine entscheidende Voraussetzung für fairen und unverfälschten Wettbewerb zwischen Luftfahrtunternehmen und Flughäfen[1]. Deshalb schlägt die Kommission die folgenden gemeinsamen Grundsätze für die Erhebung von Sicherheitsentgelten auf Flughäfen der Gemeinschaft vor:
1. Nichtdiskriminierung: Keine Diskriminierung von Fluggästen oder Luftfahrtunternehmen bei der Bemessung von Sicherheitsentgelten.
2. Konsultation: Die Luftfahrtunternehmen sollten zu den Sicherheitsentgelten nach einem verbindlichen und regelmäßig durchzuführenden Verfahren mindestens einmal jährlich konsultiert werden. Die Flughäfen sollten den Ansichten der Luftfahrtunternehmen Rechnung tragen, bevor sie einen Beschluss fassen, und diesen begründen, wenn kein Einvernehmen erzielt wird.
3. Transparenz: Für Transparenz ist in dreierlei Hinsicht zu sorgen:
4. Kostenbezug: Sicherheitsentgelte sind ausschließlich zur Abgeltung der Kosten von Sicherheitsmaßnahmen zu verwenden. Dabei sind für Sicherheitszwecke gewährte Zuschüsse und Subventionen von Behörden sowie Kosten der Finanzierung von Einrichtungen und Anlagen für Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen.
5. Unabhängige Aufsichtsbehörde und Beilegung von Streitfällen: In jedem Mitgliedstaat sollte eine unabhängige Behörde eingerichtet werden, die für die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist, sowie ein Verfahren zur Beilegung von Streitfällen zwischen Flughäfen und den Flughafennutzern.
[1] Bericht der Kommission zur Finanzierung der Luftsicherheit, KOM(2009) 30 endg. vom 2.2.2009.