IP/09/711
Brüssel, 7. Mai 2009
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Im Interesse der finanziellen Stabilität müssen sich die Banken an ein verändertes Marktumfeld anpassen und möglicherweise ihre Geschäftsmodelle überdenken, damit sie langfristig bestehen können. Die Beihilfevorschriften bilden den richtigen rechtlichen Rahmen, wenn es darum geht, die Bemühungen der Banken um neue, tragfähige Konzepte zu unterstützen. Sie stellen zugleich sicher, dass die Förderung von Banken durch staatliche Beihilfen nicht zulasten der Wettbewerber geht. Ich freue mich sehr, dass wir dank der guten Zusammenarbeit mit Deutschland im Commerzbank-Fall eine gute Lösung finden konnten.“
Die Bank
Die Commerzbank ist seit der Übernahme der Dresdner Bank die zweitgrößte deutsche Privatbank. Ihre Pro-forma-Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 1100 Mrd. EUR. Als Universalbank ist die Commerzbank sowohl im Privat- und Firmenkundengeschäft als auch im Investmentbanking tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem Privatkundengeschäft und dem Geschäft mit mittelständischen Firmenkunden in Deutschland und in Mittel- und Osteuropa.
Beihilfe für die Commerzbank
Nachdem die Commerzbank insbesondere aufgrund des ABS-Portfolios der Dresdener Bank hohe Verluste erlitten und ihr Kapitalbedarf sich zudem aufgrund der derzeitigen Finanzmarktkrise erhöht hatte, erklärte sich die Bundesregierung bereit, der Bank 18 Mrd. EUR neues Kapital zur Verfügung zu stellen.
Die Beihilfe dient der Gewährleistung der finanziellen Stabilität im Rahmen des deutschen Banken-Rettungspakets, das die Kommission am 12. Dezember 2008 genehmigt hat (siehe IP/08/1966). Danach ist die Rekapitalisierung grundsätzlich gesunder Banken zulässig, wenn im Einklang mit der Kommissionsmitteilung über die Rekapitalisierung von Banken (siehe IP/08/1901) eine angemessene Vergütung und geeignete Ausstiegsanreize vorgesehen sind. Aufgrund des hohen Beihilfebetrags legte Deutschland der Kommission jedoch sicherheitshalber einen Maßnahmenplan zur Sicherstellung der Lebensfähigkeit der Bank vor.
Der Plan
Das zentrale Element des Maßnahmenplans der Commerzbank ist die Konzentration auf das Kerngeschäft, in dem die Ertragslage in der Vergangenheit stabil war. Dazu gehören das Geschäft mit Privat- und Geschäftskunden sowie mit Firmenkunden (einschließlich Mittel- und Osteuropa). Dagegen wird, soweit es um die Tochter Eurohypo geht, das Immobiliengeschäft „Commercial Real Estate“ abgestoßen, und das volatile Investmentbanking wird schrittweise zurückgefahren. Die Bank hat zudem Schritte zur Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer Corporate Governance eingeleitet.
Der Plan sieht mehrere Maßnahmen vor um sicherzustellen, dass die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt ist, und so die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission wegen des hohen Beihilfebetrags auszuräumen. Dazu gehören die Aufgabe mehrerer Geschäftsfelder und der Verkauf von Tochtergesellschaften (einschließlich der Eurohypo als wichtiger Akteur in den Geschäftsfeldern Immobilien und Staatsfinanzierung). Außerdem werden die Dividenden- und Zinszahlungen an die Gläubiger hybrider Kapitalinstrumente ausgesetzt.
Um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, wurde ferner vereinbart, dass die Bank in den nächsten drei Jahren keine anderen Finanzinstitute oder sonstigen potenziellen Konkurrenten übernehmen darf. Ferner darf die Bank in Geschäftsfeldern oder Produktgruppen (einschließlich des Einlagengeschäfts), in denen sie einen Marktanteil von mehr als 5 % hat, keine günstigeren Konditionen als ihre drei wichtigsten Wettbewerber anbieten.
Bewertung des Plans durch die Kommission
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Plan die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität gewährleisten dürfte, auch wenn aufgrund der derzeitigen Krise höhere Rückstellungen für Kreditrisiken erforderlich sind. Dies belegen Stresstest-Szenarien und weitere Simulationen.
Ferner wies die Commerzbank nach, dass ihre Liquiditätssituation während der Krise stabil war und dass sie noch über ausreichende Liquiditätsreserven verfügt.
Die geplanten umfangreichen Veräußerungen (die rund 45 % ihrer derzeitigen Bilanzsumme ausmachen) und die Aussetzung der Dividenden- und Zinszahlungen gewährleisten, dass die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und dass die Bank einen angemessenen Beitrag zu den Maßnahmen leistet.
Nach Auffassung der Kommission sieht der Plan auch genügend Maßnahmen vor, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen abzuschwächen. Die Kommission stellt insbesondere fest, dass das Übernahmeverbot und das Verbot der Preisführerschaft verhindern, dass es beihilfebedingt zu einem organischen bzw. anorganischem Wachstum zulasten der Banken kommt, die keine staatliche Beihilfe erhalten haben.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilferegister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 625/2008 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.