IP/09/674
Brüssel, den 29. April 2009
Finanzdienstleistungssektor: Kommission legt
Grundsätze für die Vergütung von Mitarbeitern in
risikoträchtigen Geschäftsbereichen fest
Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung
zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor angenommen. Darin
fordert sie die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Finanzinstitute
für Personen, deren Tätigkeit das Eingehen von Risiken
einschließt, eine Vergütungspolitik formulieren, die einem soliden und
wirksamen Risikomanagement zuträglich und mit diesem kompatibel ist. Die
Empfehlung enthält Leitlinien für die Struktur der Vergütung, die
Konzeption und Umsetzung der Vergütungspolitik und die Rolle der
Aufsichtsbehörden bei der Kontrolle der Vergütungspolitik von
Finanzinstituten. Gleichzeitig hat die Kommission auch eine Empfehlung zur
Vergütung der Unternehmensleitung angenommen (siehe IP/09/673).
Dazu Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy: „In der
Finanzdienstleistungsindustrie wurden bisher allzu häufig falsche Anreize
gesetzt. Es ist weder sinnvoll noch gesund, wenn Vergütungsanreize zu stark
an kurzfristige Ergebnisse gekoppelt sind und dadurch zu einer
überhöhten Risikobereitschaft führen. Die G20 haben sich darauf
geeinigt, die strengen neuen FSF-Prinzipien für Gehälter und
Vergütungen anzuwenden, und die Kommission gibt diesbezüglich die
Richtung vor. Anreize müssen sich an der langfristigen Rentabilität
der Unternehmen orientieren. Natürlich sollte die Höhe der
Vergütungen auch weiterhin auf der Grundlage der erbrachten Leistung
festgelegt werden. Die Leistungskriterien sollten jedoch dem eingegangenen
Risiko, den Kapitalkosten und der vorhandenen Liquidität Rechnung tragen.
Konzeption und Kontrolle der Vergütungspolitik sollten Sache des
Verwaltungs-/Aufsichtsrats bleiben und nicht an die Unternehmensleitung
delegiert werden. Darüber hinaus müssen bei der Aufsicht der
Vergütungssysteme aber auch die Aufsichtsbehörden eine wichtigere
Rolle spielen, um auf eine solide Vergütungspolitik der Finanzinstitute
hinzuwirken.“
Die Mitgliedstaaten werden in der Empfehlung aufgefordert, Maßnahmen in
vier Bereichen zu ergreifen:
- Vergütungsstruktur: Die Vergütungspolitik für
Personen, die bei ihren Tätigkeiten Risiken eingehen müssen, sollte
einem soliden und wirksamen Risikomanagement zuträglich und mit diesem
kompatibel sein. Deshalb sollten die Finanzinstitute ein angemessenes
Gleichgewicht zwischen fixem Gehalt und Bonuszahlungen anstreben. Ein
Großteil der Boni sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt
werden, um dem Risikohorizont der zugrunde liegenden Leistung Rechnung zu
tragen. Die Leistungskriterien sollten sich stärker an den
längerfristigen Ergebnissen orientieren und die zugrunde gelegte Leistung
an die Faktoren Risiko, Kapitalkosten und Liquidität anpassen. Ferner
sollten Finanzinstitute bereits ausgezahlte Boni zurückfordern können,
wenn Daten sich im Nachhinein als offenkundig falsch erwiesen haben
(Claw-back).
- „Corporate Governance“: Die Vergütungspolitik sollte
intern transparent, eindeutig und ordnungsgemäß dokumentiert sein und
Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten enthalten. Dem
Verwaltungs-/Aufsichtsrat fällt die Aufgabe zu, die Vergütungspolitik
des gesamten Finanzinstituts mit angemessener Beteiligung von internen
Kontrollorganen, Personalabteilung oder Sachverständigen zu beaufsichtigen.
Die Mitglieder der Unternehmensleitung und sonstige, an Konzeption und Umsetzung
der Vergütungspolitik beteiligte Personalmitglieder sollten unabhängig
sein.
- Offenlegung: Die Vergütungspolitik sollte den Beteiligten auf
angemessene Art und Weise mitgeteilt werden. Die offengelegten Informationen
sollten eindeutig und leicht verständlich sein und die zentralen Elemente
der Vergütungspolitik, ihrer Konzeption und Umsetzung umfassen.
- Überwachung: Die Aufsichtsbehörden sollten unter Nutzung
der zur Verfügung stehenden Überwachungsinstrumente sicherstellen,
dass Finanzinstitute die Grundsätze einer soliden Vergütungspolitik so
weit möglich anwenden und dass die Vergütungspolitik mit einem
wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Um das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, sollten die
Aufsichtsbehörden bei der Prüfung der Grundsätze einer soliden
Vergütungspolitik Art und Größe des Finanzinstitutes und die
Komplexität seiner Tätigkeiten berücksichtigen.
In
der Empfehlung wird angemessen berücksichtigt, welche Anstrengungen
verschiedene Mitgliedstaaten bereits unternommen haben, und versucht, diese
Entwicklungen durch Beschreibung bester Praktiken zu fördern und damit ein
einheitlicheres Vorgehen in der EU zu gewährleisten. Die Empfehlung erfasst
alle Sektoren der Finanzdienstleistungsindustrie, um mögliche
Schlupflöcher und Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Sektoren
und Finanzinstituten zu vermeiden. Die Grundsätze gelten für alle
Personalkategorien, deren berufliche Tätigkeiten sich konkret auf das
Risikoprofil des Finanzinstituts auswirken.
Der Empfehlung werden Legislativvorschläge folgen, um die
Vergütungsregelungen dem System der aufsichtsrechtlichen
Überprüfung zu unterwerfen. Im Juni wird die Kommission
Vorschläge zur Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie vorlegen,
durch die sichergestellt werden soll, dass das aufsichtsrechtlich geforderte
Eigenkapital die Risiken aus Handelsbüchern, Verbriefungspositionen und
Vergütungspolitik der Banken angemessen abdeckt.
Nach Ablauf eines Jahres wird die Kommission unter Berücksichtigung der
gewonnenen Erfahrungen und der Ergebnisse der Überwachung beide
Empfehlungen erneut prüfen und einen Bewertungsbericht über die
Anwendung der beiden Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten vorlegen.
Der vollständige Wortlaut der Empfehlung ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/directors-remun/index_de.htm
MEMO/09/212