IP/09/673
Brüssel, den 29. April 2009
Vergütung von Mitgliedern der
Unternehmensleitung: Kommission legt weitere Leitlinien für die Struktur
und die Höhe der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
fest
Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung
zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
börsennotierter Gesellschaften angenommen, die die früheren
Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG ergänzt. Mit einer angemessenen
Vergütungspolitik sollen die Mitglieder der Unternehmensleitung nach
Leistung entlohnt und dazu angehalten werden, die mittel- und langfristige
Tragfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Die bisherige
Empfehlung zur Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
gründet sich auf die Vorstellung, dass nach Leistung mittels der
Offenlegung der Vergütungspolitik entlohnt wird. Die neue Empfehlung
enthält weitere Leitlinien zur Erreichung dieses Ziels, indem
Wohlverhaltenspraktiken für die Konzeption einer angemessenen
Vergütungspolitik festgelegt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei bestimmte
Aspekte der Struktur der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
und die Art und Weise, wie diese Vergütung festzulegen ist, u.a. auch durch
Kontrolle der Anteilseigner. Darüber hinaus hat die Kommission eine
Empfehlung zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor angenommen
(siehe IP/09/674).
Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy:
„Anreizsysteme für Mitglieder der Unternehmensleitung
börsennotierter Gesellschaften haben zu oft zu übertrieben
kurzfristigen Managementmaßnahmen und in einigen Fällen zur
‚Entlohnung für Fehlleistungen’ geführt. Die vorhandenen
EU-Vorschriften müssen durch zusätzliche Leitlinien für bestimmte
zentrale Aspekte der Struktur der Vergütung von Mitgliedern der
Unternehmensleitung ergänzt werden. Wir haben nun die Verfahren für
die Festlegung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
verschärft, zu der auch die Kontrolle durch die Anteilseigner zählt.
Unsere Botschaft ist sehr klar: Die Vergütung von Mitgliedern der
Unternehmensleitung muss eindeutig an die Leistung gebunden sein und darf keine
Fehlleistungen belohnen."
Zur Struktur der Vergütung von Mitgliedern der
Unternehmensleitung fordert die Empfehlung die Mitgliedstaaten auf,
- eine Obergrenze (höchstens zwei Jahre für den festen Bestandteil
der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung) für
Abfindungszahlungen („Golden Parachutes“) festzulegen und diese im
Falle von Fehlleistungen ganz zu streichen;
- ein Gleichgewicht zwischen dem festen und dem variablen
Vergütungsbestandteil vorzuschreiben und letzteren an vorher festgelegte
und genau messbare Leistungskriterien zu binden, um die Bindung der Leistung an
die Vergütung zu stärken;
- die langfristige Tragfähigkeit von Unternehmen zu fördern, indem
ein Gleichgewicht zwischen den lang- und den kurzfristigen Leistungskriterien
für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung geschaffen,
der variable Bestandteil später ausgezahlt, eine Mindesterdienungszeitraum
für Aktienoptionen und Anteile (mindestens drei Jahre) festgelegt wird und
ein Teil der Anteile bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses
zurückgehalten wird;
- den Unternehmen zu gestatten, den variablen Vergütungsbestandteil, der
auf der Grundlage offensichtlich falscher Daten gezahlt wurde,
zurückzufordern.
In Bezug auf das Verfahren zur
Festlegung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
fordert die Empfehlung die Mitgliedstaaten auf,
- bestimmte Offenlegungsanforderungen auszuweiten, die in der bisherigen
Empfehlung enthalten sind, um die Kontrolle der Vergütungspolitik durch die
Anteilseigner zu verbessern;
- sicherzustellen, dass die Anteilseigner und vor allem institutionelle
Anleger an den Hauptversammlungen teilnehmen und gegebenenfalls ihre Stimmrechte
bei der Abstimmung über die Vergütung von Mitgliedern der
Unternehmensleitung vernünftig einsetzen;
- dafür zu sorgen, dass Nicht-Mitglieder der Unternehmensleitung keine
Aktienoptionen als Teil ihrer Vergütung erhalten, um so Interessenkonflikte
zu vermeiden;
- die Rolle und die Tätigkeitsweise der Vergütungsausschüsse
auszubauen, indem i) neue Grundsätze zu ihrer Zusammensetzung festgelegt
werden; ii) die Ausschussmitglieder verpflichtet werden, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, wo die Vergütungspolitik besprochen wird und wo sie den
Aktionären Erklärungen liefern können; iii) Interessenkonflikte
bei Vergütungsberatern vermieden werden.
In der Empfehlung
werden die Bemühungen angemessen berücksichtigt, die mehrere
Mitgliedstaaten im Rahmen der Finanzkrise bereits unternommen haben und diese
Entwicklungen unterstützt, indem Wohlverhaltenspraktiken zur
Gewährleistung einer größeren Konvergenz in der EU festgelegt
werden. Die Kommission wird die Anwendung der Empfehlung sehr genau verfolgen
und ihre Erkenntnisse im Rahmen von Anzeigern („Scoreboards“)
veröffentlichen.
Nach einem Jahr wird die Kommission beide Empfehlungen im Lichte der
gewonnenen Erfahrungen und der Überwachung ihrer Anwendung
überprüfen sowie einen Bewertungsbericht über die Anwendung
beider Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten vorlegen.
Die vollständigen Empfehlungen sind abrufbar unter:
The full text of the Recommendation is available at:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/directors-remun/index_de.htm
MEMO/09/213