IP/09/666
Brüssel, den 29. April 2009
Finanzdienstleistungen: Kommission will
Anlegerschutz bei Kleinanlegerprodukten verbessern
Die Kommission will den Anlegerschutz bei
Produkten, die hauptsächlich von Kleinanlegern gekauft werden, erheblich
verbessern. Die Unterschiede zwischen den geltenden Standards können dem
Anleger schaden und den Markt für Kleinanlegerprodukte verzerren. In ihrer
Mitteilung über Anlageprodukte für Kleinanleger kommt die Kommission
zu dem Schluss, dass die Informationspflichten gegenüber dem Kunden und die
Vorschriften für den Vertrieb solcher Produkte verbessert und
vereinheitlicht werden müssen. Die Kommission schlägt einen neuen
horizontalen Rechtsansatz vor, der die besten bestehenden Vorschriften zum
Vorbild nimmt und auf alle einschlägigen Produkte anwendet. Als
nächstes wird die Kommission nun detaillierte Rechtsvorschläge
ausarbeiten, um diesen Ansatz umzusetzen. In welche Richtung die entsprechenden
Arbeiten gehen, soll noch vor Ende 2009 bekannt gegeben werden.
Dazu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy:
„Die Finanzkrise hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist,
dass Kleinanleger fundierte Investitionsentscheidungen treffen können. Die
Anleger müssen zuverlässige und verständliche Informationen
über Anlagemöglichkeiten erhalten und von den Anbietern entsprechender
Produkte eine faire, bedarfsgerechte Beratung bekommen. Das ehrgeizige
Arbeitsprogramm, das wir heute vorgestellt haben, soll uns diesem Ziel ein gutes
Stück näherbringen, indem die Informationen über
Kleinanlegerprodukte und deren Vertrieb konsequent auf hohem Niveau reguliert
werden.
Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen die Anlegerinformationen und
Vertriebspraktiken für alle Arten von Kleinanlegerprodukten, wie z.B.
Investmentfonds, fondsgebundene Versicherungen und diverse strukturierte
Produkte. Diese Produkte dominieren den Kleinanlegermarkt, bedienen
ähnliche Anlegerbedürfnisse und stellen vergleichbar hohe
Anforderungen an den Anlegerschutz.
Die Mitteilung enthält noch keine detaillierten Rechtsvorschläge,
sondern lediglich allgemeine Grundsätze für einen horizontalen Ansatz
bei Anlegerinformationen und Vertriebspraktiken und verpflichtet die Kommission,
Rechtsvorschläge zur Verwirklichung der gesteckten Ziele vorzulegen.
Hintergrund
- Der Markt für Kleinanlegerprodukte ist sehr groß und erreichte
Ende 2008 einen Wert von schätzungsweise 8 Billionen EUR.
- Die entsprechenden Produkte bieten dem Kleinanleger beträchtliche
Vorteile. Allerdings sind sie oft komplex und für die Anleger schwer zu
durchschauen, insbesondere was die Risiken und Kosten angeht.
- Die Vorschläge sind Bestandteil des Reformprogramms, das die Kommission
in ihrer Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen
Rates (IP/09/351)
vorgestellt hatte, um das Vertrauen wiederherzustellen und für die Zukunft
verantwortungsvolle Finanzmärkte sicherzustellen.
- Zusammen mit dem Ausschuss der Europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) arbeitet die Kommission an
Vorschlägen für anlegerfreundliche Produktinformationen bei
OGAW[1], den so genannten
„Key Investor Information“, kurz: „KII“, die ein guter
Anhaltspunkt für andere Kleinanlegerprodukte sind.
- Die Vorschriften für den Vertrieb der Produkte über
Intermediäre oder Emittenten regeln z.B. Interessenkonflikte,
Einflussnahmen und die Angemessenheit des Verkaufs. Nach Auffassung der
Kommission bieten die einschlägigen Vorschriften der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“) einen guten
Standard für den Vertrieb aller Arten von
Kleinanlegerprodukten.
Weitere Informationen im Internet
unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/investment_products_de.htm
MEMO/09/210
[1] Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.