IP/09/663
Brüssel, den 29. April 2009
Louis Michel, EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, sagte hierzu: „Dieses Maßnahmenpaket ist ein Beleg für die Entschlossenheit Europas, die Entwicklungsländer bei der Wiederankurbelung ihrer Landwirtschaft zu unterstützen und armen Menschen zu helfen, ihre Ernährungssicherheit zu verbessern. In diesen schwierigen Zeiten für die Weltwirtschaft stellt die Landwirtschaft ein großes Wachstumspotenzial in den Entwicklungsländern dar und kann damit zu ihrer wirtschaftlichen Erholung beitragen. Aus diesem Grund sind die Maßnahmen der EU zur Unterstützung dieses Sektors von entscheidender Bedeutung“.
Hintergrund:
Am 18. Dezember 2008 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung zur Schaffung der Nahrungsmittelfazilität, die mit 1 Mrd. EUR ausgestattet wurde. Dies ist die zentrale Maßnahme der EU zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise, die sich in den Jahren 2007 und 2008 zugespitzte. Der heutige Finanzierungsbeschluss wurde vom Europäischen Parlament und von den EU-Mitgliedstaaten genehmigt.
Die Fazilität ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt (2009-2011) und soll in erster Linie die Zeit zwischen Soforthilfe und mittel- bis langfristiger Entwicklungszusammenarbeit überbrücken. Dabei werden drei Arten von Maßnahmen unterstützt:
Im Rahmen dieses zweiten Finanzierungsbeschlusses der Kommission werden mit 194 Mio. EUR Projekte und Programme in 23 Entwicklungsländern unterstützt: Benin, Bolivien, Burundi, Guatemala, Jamaika, Jemen, Kambodscha, Kenia, Kirgisistan, Laos, Lesotho, Madagaskar, Mosambik, Nepal, Nicaragua, Niger, Palästina, Philippinen, Sambia, Senegal, Somalia, Sri Lanka und Togo. Fünf dieser Länder - Kenia, Burundi, Palästinensische Gebiete, Philippinen, Mosambik – erhalten bereits Unterstützung im Rahmen des ersten Finanzierungsbeschlusses (Link: IP/09/490 erster Beschluss). Die Finanzmittel werden über internationale Organisationen bereitgestellt: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), Welternährungsprogramm (WEP), Weltbank (WB), UNICEF und Sondereinrichtungen wie das International Bureau for Animal Resources (IBAR, für Tierbestände in Somalia) und UNRWA (in den Palästinensischen Gebieten).
Die restlichen Mittel des zweiten Maßnahmenpakets (200 Mio. EUR von insgesamt 394 Mio. EUR) werden über nichtstaatliche Akteure wie NRO und den Privatsektor bereitgestellt werden. Im Mai wird die Kommission diese Akteure formell auffordern, Projektvorschläge einzureichen. 35 Entwicklungsländer kommen für eine derartige Projektförderung in Betracht.
Bereits am 30. März fasste die Kommission ihren ersten Finanzierungsbeschluss im Rahmen der Nahrungsmittelfazilität, der die Finanzierung von Projekte im Gesamtwert von 314 Mio. EUR in 23 (anderen) Entwicklungsländern in Afrika, Asien und Lateinamerika (Link: IP/09/490 erster Beschluss) betraf.
Der heutige Beschluss der Kommission hebt erneut die Bedeutung der Europäischen Union als weltweit wichtigster Partner bei der Verbesserung der globalen Ernährungssicherheit hervor. Die Projekte werden sich positiv auf das Leben von Millionen Armen in Afrika, Asien und Lateinamerika auswirken.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung - IP/09/490
Mitteilung – Nahrungsmittelfazilität - Programmierungsübersicht: MEMO/09/138