IP/09/650
Brüssel, den 28. April 2009
Verantwortungsvolles Handeln im
Steuerbereich: Europäische Kommission schlägt Maßnahmen vor, um
Transparenz, Informationsaustausch und fairen Steuerwettbewerb zu
verbessern
Die Europäische Kommission hat heute eine
Mitteilung über Maßnahmen angenommen, die die Mitgliedstaaten
ergreifen sollten, um ein verantwortungsvolles Handeln („good
governance“) im Steuerbereich zu fördern (mehr Transparenz,
Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb). In dieser Mitteilung wird
festgestellt, wie das verantwortungsvolle Handeln in der EU verbessert werden
könnte. Des Weiteren werden die Instrumente genannt, mit denen die EU und
ihre Mitgliedstaaten gewährleisten können, dass auf internationaler
Ebene Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns angewandt werden.
Abschließend werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, in ihren bilateralen
Beziehungen mit Drittländern und in internationalen Gremien den
Grundsätzen des verantwortungsvollen Handels stärker Rechnung zu
tragen. Die Mitteilung baut auf der bisherigen Politik der EU in Bezug auf
verantwortungsvolles Regierungshandeln und auf den Schlussfolgerungen des
jüngsten G-20-Gipfels in Bezug auf kooperationsunwillige Steuergebiete
auf.
László Kovács, für Steuern und Zollunion zuständiges
Kommissionsmitglied, erklärte: „Die Mitgliedstaaten der EU
können sich bei der Konzeption von Maßnahmen, mit denen verhindert
werden soll, dass ihre Steuereinnahmen in Steueroasen oder in
kooperationsunwillige Steuergebiete abfließen, keine Alleingänge
erlauben. Ohne eine gegenseitige Zusammenarbeit (auch in internationalen
Gremien) werden die Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer Einnahmen
ergreifen, wirkungslos verpuffen.“
Verbesserung des verantwortungsvollen Handelns in der EU
Durch die Verbesserung des verantwortungsvollen Handels in der EU würden
andere Rechtsordnungen zu ähnlichen Schritten veranlasst.
Daher fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, möglichst bald
ihre jüngsten Vorschläge zu folgenden Maßnahmen anzunehmen:
- Gewährleistung einer wirkungsvollen Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden bei der Steuerfestsetzung, was insbesondere zur Folge
hätte, dass sich die Mitgliedstaaten künftig nicht mehr auf das
Bankgeheimnis berufen können, um ihre Unterstützung der
Steuerbehörden eines anderen Mitgliedstaates abzulehnen (IP/09/201);
- Gewährleistung von Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern;
- Verbesserung der Anwendung der Zinsbesteuerungsrichtlinie (IP/08/1697).
Der Anwendungsbereich der Richtlinie muss auf zwischengeschaltete,
steuerbefreite Strukturen (wie Trusts oder Stiftungen) und auf Einkünfte,
die Zinsen aus Anlagen in bestimmten Finanzinnovationen entsprechen, ausgedehnt
werden.
Außerdem fordert die Kommission die Mitgliedstaaten
auf, im Rahmen des Verhaltenskodex
für die Unternehmensbesteuerung die Arbeiten zur Beseitigung
schädlicher Unternehmensbesteuerungsregelungen fortzusetzen.
Förderung von verantwortungsvollem Handeln in den Beziehungen zu
Drittländern
Die Europäische Kommission schlägt vor, die spezifischen
Instrumente zu verbessern, die der Europäischen Gemeinschaft und den
Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, um verantwortungsvolles Handeln auf
internationaler Ebene zu fördern:
- Sie stellt fest, wie die einzelnen Politikbereiche der EU generell
aufeinander abgestimmt werden können, damit sich die EU-Partner zur
Einhaltung der Grundsätze eines verantwortungsvollen Handels verpflichten.
Hierzu gehören die Förderung der Grundsätze des
verantwortungsvollen Handelns in einschlägigen Abkommen zwischen der EU und
Drittländern sowie durch Anreize im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit;
- Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Förderung der
Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns gegenüber
Drittländern koordiniert und kohärent vorzugehen und ggf. koordinierte
Maßnahmen gegenüber Rechtsordnungen zu ergreifen, die sich weigern,
die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns
anzuwenden.
Die Vorschläge für konkrete Maßnahmen
umfassen u.a. Folgendes:
- Der Rat wird ersucht, dem Auftrag der Kommission, in einschlägige
Abkommen zwischen der EU und Drittländern die Grundsätze des
verantwortungsvollen Handelns einzubeziehen, die erforderliche politische
Priorität zu verleihen;
- mit den Mitgliedstaaten soll erörtert werden, welche Maßnahmen
gegen Länder ergriffen werden können, die im Steuerbereich nicht
kooperieren (das OECD-Sekretariat hat verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen,
die zusammen mit den Mitgliedstaaten geprüft werden müssen);
- Förderung einer intensiveren Zusammenarbeit mit Drittländern im
Rahmen der Zinsbesteuerungsrichtlinie;
- gezielte Vereinbarungen im Steuerbereich, die gegebenenfalls Vorschriften
über Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken auf EU-Ebene
enthalten, um die Umsetzung der von einigen Ländern eingegangen
Verpflichtungen zu verstärkter Transparenz und zum Informationsaustausch zu
beschleunigen;
- ggf. Neuzuweisung von Mitteln an Entwicklungsländer, die ihren
Verpflichtungen in zufriedenstellender Weise nachkommen; im umgekehrten Fall
könnten Mittel für Länder, die ihren Verpflichtungen nicht
nachgekommen sind, gestrichen werden;
- mehr Übereinstimmung zwischen den bilateralen steuerpolitischen
Maßnahmen der Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern und den
Grundsätzen des verantwortungsvollen Handelns im
Steuerbereich.
Hintergrund
In Anbetracht der Finanzkrise wird es für die Regierungen immer
wichtiger, ihre Steuereinnahmen zu erhalten.
Die Notwendigkeit, die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich und
gemeinsamen Leitlinien zu fördern, steht inzwischen sowohl in der EU als
auch in internationalen Gremien regelmäßig auf der Tagesordnung. Die
Staats- und Regierungschefs der G20 haben vor kurzem auf ihrem Gipfeltreffen in
London (2. April 2009) vereinbart, Maßnahmen gegen
kooperationsunwillige Jurisdiktionen einschließlich Steueroasen zu
ergreifen.
Die vorliegende Mitteilung der Kommission ist eine im EU-Kontext des
verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich verankerte Antwort auf die auf
internationaler Ebene aufgeworfenen Fragen.
Die Vorschläge können abgerufen werden unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm
Weitere Informationen über die Strategie zur Verbesserung der
Betrugsbekämpfung können abgerufen werden unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_cooperation/gen_overview/index_de.htm