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Brüssel, den 23. April 2009
Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „Die heutige Verabschiedung der Kommissionsvorschläge für Ratingagenturen ist das jüngste Beispiel dafür, wie die EU bei der Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise eine weltweit führende Rolle einnimmt, indem sie wieder Vertrauen schafft und Maßnahmen ergreift, um eine Wiederholung der Krise zu vermeiden. Unsere G-20-Partner haben in London beschlossen, der EU in diese Richtung zu folgen. Die Verordnung trägt dazu bei, dass Anleger von den Ratingagenturen die Informationen, die Integrität und die Unparteilichkeit erwarten können, die sie brauchen, um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können, durch die keine Blasen und übermäßigen Risiken, sondern vielmehr Wachstum und Arbeitsplätze entstehen.”
Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy: „Die Kommission hat lange darauf gedrängt, dass der Rahmen für die Tätigkeit von Ratingagenturen grundlegend geändert wird. Mit dieser Verordnung setzt die EU ein nachahmenswertes Beispiel. Wir sind sehr zufrieden, dass dieses hochmoderne Regelwerk dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission zügig verabschiedet werden konnte. Durch diese Verordnung dürfte sich das Geschäftsgebaren der Ratingagenturen erheblich verbessern, was für die Integrität und Stabilität der Finanzmärkte ganz klar von Vorteil ist.“
Mit der Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, wird ein gemeinsamer Regulierungsrahmen für die Abgabe von Ratings eingeführt und so der Notwendigkeit Rechnung getragen, das Marktvertrauen wiederherzustellen und den Anlegerschutz zu verbessern.
Wenn Ratingagenturen wollen, dass ihre Ratings EU-weit verwendet werden dürfen, müssen sie sich registrieren lassen. Entsprechende Anträge sind an den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) zu richten. Entschieden wird darüber einvernehmlich von Kollegien der jeweils zuständigen Wertpapierregulierungsbehörden. Diese Kollegien werden auch an der alltäglichen Beaufsichtigung der Ratingagenturen beteiligt.
Für Ratingagenturen sind eigene, hinreichend strenge Auflagen vorgesehen, die im Einzelfall auch auf Ratingagenturen ausgedehnt werden können, die ausschließlich von Staaten außerhalb der EU aus tätig sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in ihrem Herkunftsland ebenso strenge Regulierungs- und Aufsichtsvorschriften gelten, wie sie die EU heute eingeführt hat.
Registrierte Ratingagenturen müssen strenge Regeln befolgen, die gewährleisten, dass i) die Ratings nicht durch Interessenkonflikte beeinflusst werden, ii) die Agenturen stets über die Qualität ihrer Ratingmethode und ihrer Ratings wachen, und iii) die Tätigkeit von Ratingagenturen transparent ist. Auch wird mit der Verordnung ein wirksames Aufsichtssystem für die Überwachung der Ratingagenturen durch die Regulierungsbehörden eingeführt.
Vorgesehen sind folgende Neuregelungen:
Die neuen Regelungen stützen sich großteils auf die Standards des Kodexes der International Organisation of Securities Commissions (IOSCO). Die mit der Verordnung eingeführten Regelungen sind verbindlich.
Hintergrund
Ratingagenturen haben in hohem Maße zu den derzeitigen Problemen auf den Finanzmärkten beigetragen. Sie haben das Risiko, dass die Emittenten bestimmter komplizierter Finanzinstrumente ihre Schulden nicht zurückzahlen können, klar unterschätzt. Da sie vielen dieser komplexen Instrumente die besten Noten gegeben haben, fühlten sich auch unerfahrene Anleger dazu ermutigt, sie ohne angemessene Risikobewertung zu erwerben. Als sich die Marktlage dann verschlechterte, haben die Ratingagenturen dieser Veränderung in ihren Ratings nicht rasch genug Rechnung getragen. Zu diesem Versagen der Ratingagenturen kam die mangelnde Vorsicht der Anleger – beides führte dazu, dass Kredite vergeben wurden, die durch die wirtschaftlichen Eckdaten eigentlich nicht gerechtfertigt gewesen wären.
Im Oktober 2007 einigten sich die EU-Finanzminister auf Schlussfolgerungen zur Krise (den sogenannten „ECOFIN-Fahrplan“), die einen Vorschlag zur Bewertung der Rolle der Ratingagenturen und zur Behebung etwaiger Mängel umfassten. Am 20. Juni und 16. Oktober 2008 forderte der Europäische Rat einen Legislativvorschlag zur Stärkung der Vorschriften für Ratingagenturen und ihre Überwachung auf EU-Ebene, dem er im Hinblick auf die Wiederherstellung des Vertrauens und der reibungslosen Funktionsweise des Finanzsektors höchste Priorität einräumte.
Die Verordnung ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/securities/agencies/index_de.htm