IP/09/613
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Diese Maßnahme wird dazu beitragen, den britischen Markt für hypothekarisch gesicherte Wertpapiere zu beleben und britischen Kreditnehmern wieder wettbewerbsfähigere Hypothekenkonditionen zu eröffnen. Übermäßige Wettbewerbsverzerrungen werden dabei vermieden.“
Am 17. April 2009 unterrichtete das Vereinigte Königreich die Kommission von seiner Absicht, eine weitere Regelung zur Stärkung der Kapitaldecke der Banken in der derzeitigen Krise einzuführen. Die Maßnahme konzentriert sich auf Hypothekendarlehen und soll eine der wichtigsten Kapitalbeschaffungsquellen für britische Banken wieder stärken. Der britische Markt für hypothekarisch besicherte Wertpapiere ist weltweit der zweitgrößte Markt dieser Art. Mit Garantien für Schuldtitel mit AAA-Rating, die von Zweckgesellschaften ausgegeben werden, die wiederum von Banken oder Bausparkassen fremdfinanziert werden, wird die britische Regierung neues Vertrauen in diesen für die britische Wirtschaft so bedeutenden Markt schaffen.
Für die ABS-Regelung kommen Anleihen von Zweckgesellschaften in Betracht, die von britischen Banken und Bausparkassen mit weitreichender Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich fremdfinanziert werden.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung die Voraussetzungen des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen (siehe IP/08/1495) erfüllt. Sie ist geeignet, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben des Vereinigten Königreichs zu beheben, entspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist so gestaltet, dass negative Auswirkungen auf Wettbewerber, andere Branchen und andere Mitgliedstaaten so gering wie möglich ausfallen. Die Regelung ist diskriminierungsfrei, (auf sechs Monate) befristet, im Anwendungsbereich begrenzt und sieht marktübliche Entgelte vor.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer PN 65/2009 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.