IP/09/582
Brüssel, 14. April 2009
Im November 2008 übermittelte die Kommission mehreren Mitgliedstaaten eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil sie es versäumt hatten, ihre Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/89/EG über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen[1] mitzuteilen.
Die Tschechische Republik arbeitet derzeit ein neues Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie aus, das noch vom tschechischen Senat verabschiedet werden muss. Die Kommission wird dieses neue Gesetz sofort nach seiner Verabschiedung prüfen. Sollte sich die Umsetzung als vollständig erweisen, wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen treffen.
[1] Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen, ABl. L 33 vom 4.2.2006.