IP/09/573
Brüssel, 14. April 2009
Polen und Spanien haben die Richtlinie aus dem Jahr 1995[1], die nach der Havarie der Erika geändert worden war und mit der die Zahl der Schiffe, die die Sicherheitsnormen nicht erfüllen, in den Gewässern der Gemeinschaft verringert werden soll, noch nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Mit der Richtlinie werden die Einhaltung internationaler und europäischer Rechtsvorschriften für die Sicherheit im Seeverkehr gefördert, gemeinsame Kriterien für die Kontrolle von Schiffen durch den Hafenstaat festgelegt und die Verfahren für die Überprüfung und das Festhalten von Schiffen vereinheitlicht.
Die Kommission wurde auf der Grundlage von Feststellungen tätig, die von den Teams der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs bei Inspektionen in den Mitgliedstaaten getroffen wurden. Diese Inspektionen sind Teil des Überwachungsprogramms, mit dessen Hilfe die Kommission beurteilt, wie die Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten in der Praxis umgesetzt wird.
In Polen gibt es Unregelmäßigkeiten, weil die polnischen Behörden die Sanktionen für Verstöße gegen die nationalen Umsetzungsmaßnahmen nicht anwenden. In Bezug auf Spanien äußerte die Kommission ihre Besorgnis über die mangelnde Qualifikation mehrerer im Rahmen der Hafenstaatkontrolle tätigen Besichtiger.
[1] Richtlinie 95/21/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Hafenstaatkontrolle (ABl. L 157 vom 7.7.1995, S. 1). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2002/84/EG.