IP/09/572
Brüssel, 14. April 2009
Nach Ansicht der Kommission hat das Ministerium nach dem Stichtag für die Abgabe der Angebote eine Gewichtung der Zuschlagskriterien vorgenommen und diese nach einer ersten Prüfung der Angebote geändert. Dadurch veränderte die Vergabebehörde die Bedeutung der ursprünglichen Zuschlagskriterien und wies ihnen eine relative Bedeutung zu, die wesentlich von den Informationen abwich, die die Bieter den Vertragsunterlagen entnehmen konnten.
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass das Vergabeverfahren nicht mit den Gemeinschaftsvorschriften über öffentliche Aufträge im Einklang stand. Legt man die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-92/00 (HI Krankenhaustechnik), C-19/00 (SIAC Construction Ltd) und C-448/01 (EVN) zugrunde, so ist insbesondere festzustellen, dass Irland gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz verstoßen hat.
Aktuelle Informationen über alle gegen Mitgliedstaaten laufenden Vertragsverletzungsverfahren finden sich unter: