IP/09/562
Brüssel, den 8. April 2009
Die Kommission gelangte zu der Auffassung, dass die Finanzierung des Infrastrukturausbaus in den toskanischen Flughäfen dem gemeinschaftlichen Interesse nicht zuwiderläuft und dass die im einschlägigen Gemeinschaftsrahmen[1] festgelegten Kriterien eingehalten werden.
Das Konzept der Kommission steht im Einklang mit dem 2007 angenommenen Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen, worin die Bedeutung der Regionalflughäfen für die Entwicklung eines integrierten europäischen Luftverkehrsnetzes hervorgehoben wird. Ein effizientes, zuverlässiges und langfristig tragfähiges nationales Verkehrsnetz ist ein zentraler Faktor für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit.
[1] Gemeinschaftliche Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen.