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IP/09/560 Brüssel, den 8. April 2009 Kommission aktualisiert Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen, für die in Europa ein Flugverbot giltDie Europäische Kommission hat heute die neueste Fassung der so genannten Schwarzen Liste von Luftfahrtunternehmen verabschiedet, für die in der Europäischen Union wegen Sicherheitsbedenken ein Flugverbot gilt. Darin wird zusätzlich sechs Luftfahrtunternehmen aus Kasachstan, einem in Thailand zugelassenen Unternehmen, einer weiteren Fluggesellschaft aus der Ukraine sowie sämtlichen in Benin zugelassenen Luftfahrtunternehmen der Flugbetrieb untersagt.Der für Verkehr zuständige Vizepräsident Antonio Tajani erklärte: „Die Kommission wird ihren Dialog mit allen Luftfahrtbeteiligten aktiv fortsetzen, um zu gewährleisten, dass alle Luftfahrzeuge und Luftfahrtunternehmen die internationalen Luftsicherheitsnormen erfüllen. Die Flugreisenden haben Anspruch darauf, sich beim Start ihres Flugzeugs sicher zu fühlen und sicher zu sein.“ Die neue Liste ersetzt die vorangegangene Liste von November 2008 und kann auf der Internetseite der Kommission[1] abgerufen werden. Die Kommission hat die Liste nach einstimmiger Stellungnahme des Flugsicherheitsausschusses aktualisiert und die folgenden Unternehmen hinzugefügt, denen somit wegen Sicherheitsbedenken der Flugbetrieb in der Gemeinschaft untersagt ist:
Die Kommission nahm die Fortschritte in Angola zur Kenntnis, die dank der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit erzielt wurden. Sie würdigte insbesondere den von den Luftfahrtbehörden Angolas vorgelegten Fortschrittsbericht über Abhilfemaßnahmen, die nach dem Besuch eines Teams europäischer Sachverständiger und der Veröffentlichung des ICAO-Prüfberichts im Oktober 2008 unternommen worden waren. Auch in dem Besuchsbericht eines europäischen Expertenteams in Indonesien im Februar 2009 wurden erhebliche Verbesserungen festgestellt. Um die Sicherheit in der nächsten Sitzung des Flugsicherheitsausschusses neu zu bewerten, wird die Kommission weiterhin eng mit den Luftfahrtbehörden zusammenarbeiten. Somit gilt zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der gemeinschaftlichen Liste ein Flugverbot für
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