IP/09/551
Brüssel, den 8. April 2009
Dalia Grybauskaitė, EU-Kommissarin für Finanzplanung und Haushalt, sagte: „Das Ziel des heutigen Vorschlags ist es, die aktuellen Finanzvorschriften weitestgehend zu nutzen, um die 415 000 Direktzahlungen, die die Kommission jährlich vornimmt, zu beschleunigen“. Sie betonte, dass der Vorschlag genau zum richtigen Zeitpunkt käme, und fügte hinzu, dass „in der gegenwärtigen Wirtschaftslage Sofortmaßnahmen zur Erleichterung der Situation für Mittelempfänger notwendig sind. Diese Initiative bereitet ebenfalls den für 2010 vorgesehenen Änderungen der EU-Finanzvorschriften den Weg“.
Kernpunkt der Mitteilung ist die Reduzierung der Fristen für die Vorfinanzierung oder die erste Auszahlungsrate von 30 auf 20 Tage. Diese Zahlungen bieten die geringsten Schwierigkeiten, da sie keinen großen bürokratischen Aufwand verlangen. Auf sie entfallen rund 9,5 Mrd. EUR. Bei anderen zentral verwalteten Zahlungen (in Höhe von rund 5,5 Mrd. EUR) sollen die Zahlungsfristen von 45 auf 30 Tage verkürzt werden, wodurch die Zahlungen der Europäischen Kommission in Einklang gebracht werden mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Die Kommission wird darüber hinaus ihre Dienststellen anweisen, bei zentral verwalteten Finanzhilfen und Auftragsleistungen verstärkt Pauschalbeträge und Pauschalsätze zu verwenden.
Die Vereinfachung der allgemeinen Verfahren vor Beginn der Projekte kann zu rascheren Auszahlungen beitragen. Die Dienststellen der Kommission haben die Möglichkeit, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für zwei Jahre statt wie bisher für jedes Jahr zu veröffentlichen und standardisierte Ausschreibungen zu verwenden. Der Austausch von Wissen und Erfahrungen ist ein wichtiger Aspekt bei der Zahlungsbeschleunigung, und die Generaldirektion Haushalt der Kommission (GD BUDG) wird eine aktivere Rolle übernehmen, um den anderen Dienststellen dabei zu helfen, die verschiedenen zur raschen Bereitstellung ihrer Haushaltsmittel erforderlichen Bedingungen zu erfüllen. Die Einführung beschleunigter Verfahren bei Aufträgen und Finanzhilfen wird, wann immer möglich, gefördert.
Die Kommissionsdienststellen werden verpflichtet, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten formell über die Verwirklichung dieser Ziele zu berichten.