IP/09/516
Brüssel, den 31. März 2009
„Dieses Paket von Ökodesign- und Verbrauchskennzeichnungsmaßnahmen ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele, die sich die EU in Bezug auf die Energieeffizienz gesetzt hat. Besonders begrüße ich das neue Energieetikett, das den Verbrauchern klare Informationen vermittelt, dem Effizienzwettbewerb Impulse verleiht und die Marktumstellung auf energiesparende Geräte fördert“, erklärte der für Energie zuständige Kommissar Andris Piebalgs.
Nach den neuen Ökodesign-Vorschlägen darf der Stromverbrauch von Fernsehern und sogenannter „weißer Waren“, also Haushaltsgroßgeräten, künftig bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Geräte, die den Anforderungen entsprechen, sind mit einem neuen Energieetikett versehen, das den Verbrauchern Informationen über die tatsächliche Leistung des Geräts bietet und so einen Vergleich vor der Kaufentscheidung ermöglicht.
Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften für das neue Energieetikett für Fernsehgeräte und Haushaltsgeräte basieren auf den bekannten Energieeffizienzklassen „A“ bis „G“, die um neue dynamische Klassen ergänzt werden, die das Energieeffizienzniveau „A“ übertreffen. Dank der neuen Gestaltung des Etiketts können die Verbraucher auf einen Blick erkennen – und die Hersteller eindeutig angeben – inwiefern ein Erzeugnis tatsächlich „besser als A“ ist. So bedeutet etwa die Angabe „A-20 %“, dass ein Gerät 20 % weniger Strom verbraucht als ein Modell der Effizienzklasse „A“.
Prognosen zufolge sollen die Maßnahmen bis 2020 zu jährlichen Energieeinsparungen in Höhe von 51 TWh führen, wovon 43 TWh auf Fernsehgeräte, 6 TWh auf Kühl- und Gefriergeräte und 2 TWh auf Waschmaschinen entfallen.
Weitere Informationen zum Thema „Ökodesign“ und zur Energieverbrauchskennzeichnung sind hier verfügbar.