IP/09/503
Brüssel, den 30. März 2009
Nach der Richtlinie sind bei den Kaufentscheidungen die Energie- und Umweltbilanz über die gesamte Nutzungsdauer der Fahrzeuge zu berücksichtigen. In deren Berechnung müssen zumindest der Energieverbrauch, die CO2-Emissionen sowie die Emissionen der erfassten Schadstoffe NOx (Stickstoffoxide), Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe (NMHC) und Partikel einfließen. Zudem können auch noch weitere Umweltauswirkungen berücksichtigt werden.
Die Einbeziehung dieser „externen“ Kosten in die Entscheidungen beim Kauf von Fahrzeugen bedeutet einen Beitrag zur Verwirklichung der umwelt-, klima- und energiepolitischen Ziele der Gemeinschaft, indem Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Schadstoffemissionen verringert werden.
Die Anforderungen können auf zweierlei Art erfüllt werden, entweder durch die Festlegung technischer Spezifikationen für die Verbrauchsfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit, oder indem bei der Kaufentscheidung die Auswirkungen auf Energieverbrauch und Umwelt berücksichtigt werden.
Werden die Auswirkungen bei der Kaufentscheidung finanziell bewertet, so sind die über die gesamte Nutzungsdauer anfallenden Betriebskosten der Fahrzeuge nach einheitlichen, in der Richtlinie festgelegten Regeln zu bestimmen.
Zur Unterstützung der Umsetzung der Richtlinie hat die Kommission heute eine Website über saubere und energieeffiziente Fahrzeuge eingerichtet. Sie umfasst einen Rechtsleitfaden, einen Rechner zur Bestimmung der Nutzungsdauer von Fahrzeugen, Informationen zu gemeinsamen Beschaffungstätigkeiten und Angaben über EU-geförderte Projekte auf dem Gebiet.
Weitere Informationen unter
http://ec.europa.eu/transport/urban/vehicles/clean_energy_efficient_vehicles_en.htm