Sélecteur de langues
Chemin de navigation
IP/09/45
Brüssel, 13 Januar 2009
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva erklärte hierzu: „Diese Norm wird mithelfen, die jüngsten und am meisten gefährdeten EU-Bürger zu schützen. Auch wenn der beste Schutz für ein Kind die Beaufsichtigung durch die Eltern oder andere Erwachsene ist, sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen bei der Herstellung von Produkten für Kleinkinder von großer Bedeutung.“
Was ist eine Lauflernhilfe?
Lauflernhilfen für Kleinkinder sind Gestelle auf Rädern, die es Kleinkindern, die noch nicht frei laufen können, erlauben, sich mit Hilfe der Füße fortzubewegen. Meistens werden die Geräte dann eingesetzt, wenn das Kleinkind ohne Hilfe aufrecht sitzen, aber noch nicht selbständig laufen kann. Üblicherweise sind diese Kinder zwischen sechs und fünfzehn Monaten alt.
Wo liegt das Problem?
In der EU werden durch Lauflernhilfen jährlich Tausende Unfälle von Kleinkindern verursacht. Meistens handelt es sich um Abstürze an Treppen oder um Umkippen, besonders, wenn die Kinder sich über unebene Flächen wie Türschwellen oder Teppichkanten bewegen. Dabei kann es zu sehr schweren Verletzungen kommen, da in den meisten Fällen der Kopf betroffen ist.
Angesichts der zunehmender Häufigkeit von Unfällen mit diesen Geräten forderten die Mitgliedstaaten die Einführung einer Sicherheitsnorm auf EU-Ebene.
Wie sieht das Verfahren aus?
Die Norm wurde vom Europäischen Normenausschuss (CEN) ausgearbeitet und wird von den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle des Marktes auf unsichere Produkte für Kleinkinder bereits angewandt. Die Einhaltung solcher EU-Normen ist freiwillig, aber ein Produkt, das nach einer im EU-Amtsblatt veröffentlichen Norm hergestellt wird, gilt automatisch als sicher. Weichen Hersteller von der EU-Norm ab, so müssen sie sicherstellen, dass ihr Produkt – mindestens – dasselbe Maß an Sicherheit gewährleistet wie in der Norm vorgesehen, und dass es die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Damit werden erhebliche zusätzliche, spezifische Zertifizierungsverfahren notwendig, die sich vermeiden lassen, indem man die EU-Norm befolgt. De facto werden EU-Normen häufig zu Industriestandards.
Welches sind die wichtigsten Veränderungen und Hauptelemente der neuen Norm?
Das größte Risiko durch Lauflernhilfen ist das Umkippen. Daher werden in der neuen Norm Stabilitätsprüfungen und andere Maßnahmen vorgeschrieben, die das Risiko des Umkippens verringern. Die neue Norm (Bezugsnummer EN 1273:2005) enthält Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von Lauflernhilfen, damit für Kleinkinder die Möglichkeit, nach gefährlichen Objekten zu greifen oder an kritischen Stellen – etwa Treppen oder Bordsteinen – zu fallen, begrenzt wird.
Warnhinweise und Anweisungen für Erwachsene sind besonders wichtig für die sichere Benutzung von Lauflernhilfen, da letztlich der beaufsichtigende Erwachsene dafür sorgen muss, dass die Umgebung des sich in einer Lauflernhilfe bewegenden Kindes möglichst sicher ist. Lauflernhilfen sind zudem kein Gerät zum Laufenlernen, und die Benutzung über längere Zeit kann das normale Laufenlernen des Kindes beeinträchtigen.
Daher schreibt die Norm auch vor, dass Lauflernhilfen einen Hinweis für die Erwachsenen tragen müssen, dass das Produkt nicht geeignet ist für Kinder ab einem bestimmten Gewicht bzw. für Kinder, die noch nicht ohne Hilfe aufrecht sitzen können.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/consumers/safety/news/index_en.htm
[1] European Child Safety Alliance Report, 2006