IP/09/418
Brüssel, den 19. März 2009
Verkehr: Kommission sendet Österreich
mit Gründen versehene Stellungnahme wegen Nichtvorlage eines Berichts
über die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von
Lkw-Fahrern
Österreich hat den Bericht über die
Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der Lkw-Fahrer vor
gesundheitsgefährdend langen Arbeitszeiten nicht vorgelegt. Die Kommission
hat dem Mitgliedstaat daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme
übermittelt, die bis Mai zu beantworten ist.
Nach der Richtlinie 2002/15/EG müssen die Mitgliedstaaten alle zwei
Jahre berichten, wie sie die EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Arbeitszeit
von Personen, die Fahrtätigkeiten im Kraftverkehr ausüben, in
innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Österreich hätte den
Zweijahresbericht für 2005 und 2006 bis zum 30. September 2007
vorlegen müssen, hat diese Verpflichtung jedoch nicht erfüllt.
Die Kommission benötigt diese Berichte, um ihrer eigenen Verpflichtung
nachzukommen, das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen alle zwei Jahre
über die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und die
Entwicklungen in diesem Bereich zu unterrichten.
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