IP/09/418
Brüssel, den 19. März 2009
Nach der Richtlinie 2002/15/EG müssen die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre berichten, wie sie die EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Kraftverkehr ausüben, in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Österreich hätte den Zweijahresbericht für 2005 und 2006 bis zum 30. September 2007 vorlegen müssen, hat diese Verpflichtung jedoch nicht erfüllt.
Die Kommission benötigt diese Berichte, um ihrer eigenen Verpflichtung nachzukommen, das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen alle zwei Jahre über die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und die Entwicklungen in diesem Bereich zu unterrichten.