IP/09/40
Brüssel, den 13. Januar 2009
Die Beihilfen werden aus staatlichen Mitteln finanziert und für den Erwerb innovativer Technologien, Systeme und Ausrüstungen sowie für Durchführbarkeitsstudien gewährt. Die Beihilfehöchstintensität beträgt im Fall innovativer Technologien und Ausrüstungen 30 % und im Fall von Durchführbarkeitsstudien 50 %.
Die Regelung hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2014 und ein Volumen von 24 Millionen Euro.
Nach Feststellung der Kommission ist die Beihilferegelung mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag vereinbar.