IP/09/400
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Die Kommission hat sich vergewissert, dass die staatliche Garantie für das Darlehen an die Banco Privado Português als befristete Rettungsmaßnahme notwendig ist und keine übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verursacht”.
Portugal hat am 5. Dezember 2008 eine mit Sicherheiten versehene Garantie für ein Darlehen von 450 Mio. EUR übernommen, das der Banco Privado Português von sechs portugiesischen Banken gewährt wird. Die Garantie wurde bereits am selben Tag angemeldet, doch vollständige Informationen gingen erst am 20. Februar 2009 bei der Kommission ein.
Das Darlehen mit einer Laufzeit von sechs Monaten darf von der Banco Privado Português ausschließlich für die Begleichung von Verbindlichkeiten genutzt werden, die in der Bilanz der Bank vom 24. November 2008 ausgewiesen sind.
Die Beihilfe wird als befristete Rettungsmaßnahme genehmigt, wobei Portugal sich verpflichtet hat, binnen sechs Monaten nach der staatlichen Intervention einen Umstrukturierungsplan für die Banco Privado Português vorzulegen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer NN 71/2008 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.