IP/09/381
Brüssel, den 10. März 2009
Die Beihilferegelung wird aus Haushaltsmitteln finanziert. Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung von Terminals für den kombinierten Verkehr sowie die Beschaffung von Umschlaggeräten. Mit dieser Beihilfe soll fehlende Terminalkapazität ausgeglichen und so der kombinierte Verkehr innerhalb Deutschlands und auf Transitstrecken gefördert werden.
Die bis zum 31. Dezember 2011 laufende Regelung hat ein Volumen von 115 Millionen EUR jährlich. Die Beihilfehöchstintensität beträgt 85 %.
Nach Ansicht der Kommission ist die Beihilferegelung mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag vereinbar.