IP/09/360
Brüssel, 5. März 2009
Koordiniertes Vorgehen der EU kann soziale
Folgen der Krise mildern
Sozialpolitische Maßnahmen können dazu
beitragen, die Folgen der Wirtschaftskrise für die am stärksten
betroffenen Menschen in Europa, aber auch für die Wirtschaft als Ganzes zu
mildern und gleichzeitig den Weg zum Wiederaufschwung zu ebnen. Der gemeinsame
Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2009, über den die
Arbeitsminister am 9. März beraten werden, konzentriert sich auf den
Beitrag der Sozialpolitik zur Bewältigung der Wirtschaftskrise und auf die
neuen Strategien der Mitgliedstaaten, mit denen diese die gemeinsamen sozialen
Ziele der EU realisieren wollen. Der Bericht wird auch Thema bei der
Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 19. und 20. März
sein.
„Solidarität ist ein gemeinsamer europäischer Wert, der auch
bedeutet, dass wir koordiniert handeln müssen, um wirksam auf die sozialen
Folgen der Krise reagieren zu können. Wir müssen ein doppeltes Ziel
verfolgen, nämlich Ausgrenzung zu vermeiden und besonders Gefährdete
zu schützen. Die im Rahmen unserer Wachstums- und
Beschäftigungsstrategie bereits durchgeführten Reformen bilden das
beste Fundament für unser heutiges Handeln,“ erklärte
Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales
und Chancengleichheit. „Kurzfristig ist es von grundlegender Bedeutung,
dass wir die Einkommen der Haushalte schützen, die Arbeitsplätze
sichern und der Langzeitarbeitslosigkeit vorbeugen. Gleichzeitig müssen wir
weiter daran arbeiten, unsere Sozialmodelle auf lange Sicht tragfähig zu
machen.“
Im diesjährigen Bericht wird die Rolle der Sozialpolitik in einer Zeit
des wirtschaftlichen Abschwungs unter die Lupe genommen. Außerdem werden
die neuen nationalen Strategien bewertet, die die Mitgliedstaaten im Herbst 2008
als Teil der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Soziales
präsentiert haben. Besonders werden in dem Bericht folgende Bereiche
für künftige Anstrengungen in den Vordergrund gerückt:
- Eine Koordinierung der Sozialpolitik auf EU-Ebene kann die Folgen der
Wirtschaftskrise abfedern, wenn die langfristig angelegten Reformen
fortgesetzt und mit kurzfristigen Maßnahmen ausbalanciert werden,
die darauf abzielen, Arbeitsplatzverlusten vorzubeugen und die Einkommen der
Haushalte zu sichern.
- Die Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds sollten
flexibel und zügig zur Abmilderung der sozialen Auswirkungen der Krise
voll ausgeschöpft werden, damit Arbeitslose schnell wieder in den
Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, wobei diejenigen im Mittelpunkt
stehen sollten, die von der Krise am stärksten betroffen sind.
- Es müssen umfassende Strategien zur aktiven Eingliederung
umgesetzt werden, die aus einer Kombination ausgewogener Maßnahmen bestehen
und deren Ziele integrative Arbeitsmärkte, der Zugang zu Dienstleistungen
von guter Qualität und ein angemessenes Mindesteinkommen sind.
- Es ist wichtig, sich weiter um das Erreichen des Lissabon-Ziels einer
Beschäftigungsquote von 50 % für ältere Arbeitnehmer
zu bemühen, um die langfristige Angemessenheit und Tragfähigkeit der
Rentensysteme sicherzustellen.
- Die Mitgliedstaaten müssen sich stärker darum bemühen, die
finanziellen Mittel für die Gesundheitsversorgung effizienter
einzusetzen und Ungleichheiten zu verringern, insbesondere indem sie sich
stärker auf Grundversorgung, Prävention, Gesundheitsförderung
sowie auf bessere Koordinierung und rationellere Verwendung der Ressourcen
konzentrieren.
- Die Mitgliedstaaten sollten sich weiter um die Einführung bzw. die
Stärkung von Systemen für hochwertige Langzeitpflege
bemühen und dafür eine solide Finanzierungsgrundlage schaffen, die
Koordinierung der Pflege verbessern und für ausreichende Humanressourcen
sowie Unterstützung für informelle Pflegekräfte sorgen.
- Besonderes Engagement ist nötig, um eine deutliche Verringerung der
Armut zu erreichen. Mit dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 wird dieser Notwendigkeit nochmals Nachdruck
verliehen. Evidenzbasierte nationale Zielsetzungen, mehr Qualität und
Kontinuität der Einbindung von Interessenträgern und ein besseres
Mainstreaming sozialer Überlegungen können zum Erfolg beitragen.
Notwendig sind außerdem nicht nachlassende Bemühungen im Kampf gegen
die Kinderarmut sowie gegen die Ausgrenzung der am stärksten
benachteiligten Gruppen, etwa der Obdachlosen und der Roma.
Der
gemeinsame Bericht wird ergänzt durch 27 Länderprofile, in denen
die soziale Situation und die sozialpolitischen Strategien der einzelnen
Mitgliedstaaten bewertet werden, sowie durch ein Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen, das eine detailliertere thematische Darstellung der
bevorstehenden Herausforderungen und der politischen Antworten darauf
enthält.
Hintergrund
Bei den gemeinsamen Zielen, der Bewertung des
Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung und der Berichterstattung
darüber – also der „offenen Methode der Koordinierung im
Bereich Soziales” – handelt es sich um Parallelmaßnahmen zur
Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Der gemeinsame Bericht
über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2009 wird den Staats- und
Regierungschefs der EU zusammen mit dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht
vorgelegt und wird in die Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des
Europäischen Rates am 19. und 20. März einfließen.
Siehe auch MEMO/09/96
Weitere Informationen
Der gemeinsame Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2009,
das begleitende Arbeitspapier und die Länderprofile finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/joint_reports_de.htm