Sélecteur de langues
Chemin de navigation
IP/09/27
Brüssel, 9. Januar 2009
Dazu meinte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy: „Wir wollen die Prospekt-Richtlinie verbessern und vereinfachen, damit die Bedürfnisse von Emittenten und Investoren erfüllt und alle unnötigen Hürden für Unternehmen beseitigt werden. Ich möchte alle interessierten Akteure dazu aufrufen, Ihre Meinung abzugeben."
Themen der Konsultation
Nach umfassenden und fortlaufenden Gesprächen mit den Akteuren, einschließlich des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) und der Expertengruppe „Europäische Wertpapiermärkte“ (ESME), stellte die Kommission fest, dass bestimmte Punkte der Prospekt-Richtlinie überarbeitet werden sollten und hat Vorschläge zur Verbesserung und Vereinfachung der Richtlinie vorgelegt.
Die Konsultation über diese Vorschläge beginnt mit einer allgemeinen Beurteilung der gesamten Funktionsweise der Prospekt-Richtlinie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz in der Zielerreichung. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Anwendung der Prospekt-Richtlinie als weitgehend positiv betrachtet werden kann. Im Allgemeinen scheinen die meisten Marktteilnehmer mit der durch die Richtlinie eingeführten Offenlegungsregelung zufrieden zu sein und sehen diese als wichtigen Schritt zur Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Wertpapiere.
Trotz dieser allgemeinen positiven Bewertung hat die Kommission einige Punkte der Richtlinie ermittelt, die in der Praxis für Unternehmen und Mittler unnötige Hürden und ungerechtfertigte Kosten verursachen könnten. Die Konsultation erklärt in der Folge diese Punkte und schlägt Maßnahmen zur Lösung der aufgezeigten Probleme vor.
Zu diesen Punkten zählen:
Zum Schluss behandelt die Konsultation Punkte, die der Kommission zur Kenntnis gebracht wurden, jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht in den Vorschlagsentwürfen enthalten sind. Die Kommission begrüßt insbesondere Beiträge und Vorschläge der Akteure zu den folgenden Punkten:
Die Kommission ist bemüht, die finanziellen und andere Auswirkungen des Vorschlags sowie jeglicher alternativer Ansätze vollständig zu erfassen und zu bewerten. Daher werden die Teilnehmer ersucht, Ihre Meinung zu den aus der Einhaltung der Richtlinie entstehenden Kosten, Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie anderen Auswirkungen, Kosten und Vorteilen abzugeben.
Über die Prospekt-Richtlinie
Die Richtlinie führte einen „einheitlichen Emittentenpass“ ein, wodurch Investoren Wertpapiere entweder durch ein öffentliches Angebotsverfahren oder durch das Zulassen der Aktien zum Handel erwerben können. Das bedeutet, dass wenn ein Prospekt einmal von der Regulierungsbehörde in einem Mitgliedstaat gebilligt wurde, dieser überall innerhalb der EU anerkannt werden muss. Zum Schutz der Investoren wird diese Billigung nur erteilt, wenn der Prospekt die allgemeinen EU-Bestimmungen erfüllt, was durch die Offenlegung von detaillierten Informationen bestätigt werden muss.
Ein Prospekt stellt ein Offenlegungsdokument dar, das Schlüsseldaten finanzieller und nicht finanzieller Art enthält, die ein Unternehmen potenziellen Anlegern bei der Emission von Wertpapieren (Aktien, Obligationen, derivativen Wertpapieren, usw.) zur Verfügung stellt, um Kapital zu beschaffen, oder wenn dieses Unternehmen seine Wertpapiere zum Handel an einer Wertpapierbörse aufnehmen lassen möchte.
Die Konsultation kann unter folgender Adresse aufgerufen werden:
http://ec.europa.eu/internal_market/securities/prospectus/index_de.htm
Stellungnahmen bitte per E-Mail an: