IP/09/221
Brüssel, den 5. Februar 2009
EU-Kommission begrüßt Entscheidung
des Europäischen Parlaments zur Futtermittelverordnung
Das Europäische Parlament hat heute in erster
Lesung eine Verordnung angenommen, die die derzeitigen Rechtsvorschriften
über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln für
landwirtschaftliche Nutztiere und Heimtiere ersetzen soll. Die neue Verordnung,
die auf einen vor weniger als einem Jahr vorgestellten Vorschlag der Kommission
zurückgeht, vereinfacht die bestehenden Verfahren deutlich und verbessert
die Informationen, die Landwirte oder Heimtierhalter über die Futtermittel
erhalten, die sie für ihre Tiere kaufen. Sie wird Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Futtermittelsektor fördern
und zu einem stärker integrierten Binnenmarkt für Futtermittel
beitragen, indem sie den Verwaltungsaufwand für Futtermittelunternehmer
reduziert.
EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou sagte: „Ich
begrüße sehr, dass das Europäische Parlament und der Rat so rasch
zu einer Einigung über diesen wichtigen Vorschlag gelangt sind. Die neue
Verordnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vereinfachung und
Modernisierung der bestehenden Vorschriften für die Kennzeichnung und
Vermarktung von Futtermitteln für Nutz- und Heimtiere. Sie sorgt für
mehr Effizienz in diesem Bereich, hält dabei jedoch das hohe Niveau an
Tiergesundheit, Tierschutz, Lebens- und Futtermittelsicherheit aufrecht, das wir
in der EU erreicht haben. Gleichzeitig bringt die Verordnung Klarheit für
den Tierhaltungssektor in der EU und trägt zu dessen
Wettbewerbsfähigkeit bei."
Die neue Verordnung nimmt auf moderne Vermarktungsbedingungen und auf die
unterschiedlichen Informationsbedürfnisse bestimmter Käufergruppen von
Futtermitteln – wie Berufslandwirte und einfache Heimtierhalter –
Bezug. Auch zeitgemäße Vermarktungswege wie das Internet werden
berücksichtigt. Außerdem führt sie ein neues
Koregulierungskonzept ein, bei dem Zuständigkeiten in nicht
sicherheitsrelevanten Bereichen nach Zustimmung der Kommission an
Futtermittelunternehmen delegiert werden. Durch die deutliche Vereinfachung der
bestehenden Rechtsvorschriften verringert die neue Verordnung den
Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.
Der Rechtsakt enthält Bestimmungen zu den folgenden Hauptthemen:
- Zuständigkeiten der Futtermittelunternehmer.
- Negativliste verbotener Zusatzstoffe in Futtermitteln.
- Kennzeichnungsvorschriften mit besonderen Angaben für
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel: spezifische
Kennzeichnungsvorschriften werden eingeführt für
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel (einschließlich
Heimtierfutter) sowie für Diätfuttermittel. Alle Angaben auf
Futtermitteln müssen wissenschaftlich begründet sein.
- Erstellung von Leitlinien für die gute Kennzeichnungspraxis von
Futtermitteln für landwirtschaftliche Nutztiere und für Heimtiere in
Koregulierung. Ausarbeitung gemeinschaftlicher Verhaltenskodizes für die
gute Kennzeichnungspraxis bei freiwilliger Kennzeichnung, z. B. bei der
Angabe, wie viel Hühnchen ein Heimtierfutter enthält, das den Hinweis
„Mit Hühnchen“ trägt, oder bei der Angabe der verwendeten
Futtermittelzusatzstoffe.
- Erstellung eines Gemeinschaftskatalogs der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
in Koregulierung. Die Verordnung verlagert die Initiative zur Aktualisierung des
EU-Verzeichnisses der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, das die wichtigsten
Bestandteile von Futtermitteln enthält, vom Gesetzgeber auf die
Futtermittelunternehmer. Die Markttransparenz wird verbessert, weil das
Verzeichnis der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse neue Zusammensetzungen besser
wiedergibt und Innovationen wie Nebenprodukte der Biokraftstoffproduktion
rascher aufnimmt.
Die Kommission begrüßt die vom
Europäischen Parlament und vom Rat geleistete Arbeit. Alle im
ursprünglichen Vorschlag vorgesehenen Zielsetzungen sind in dem nach dem
Mitentscheidungsverfahren erstellten Text erhalten geblieben.
Die neue Verordnung muss offiziell vom Rat erlassen werden und wird im
weiteren Verlauf dieses Jahres in Kraft treten.
Weitere Informationen sind unter folgender Adresse zu finden:
http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/labelling/index_en.htm
MEMO/08/138