Sélecteur de langues
Chemin de navigation
IP/09/215
Brüssel, den 5. Februar 2009
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Diese Maßnahme wird den krisengeschüttelten Unternehmen im Vereinigten Königreich helfen, ihre Schwierigkeiten zu überwinden, ohne dass dabei der Wettbewerb übermäßig verzerrt wird. Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit den Regierungen des Vereinigten Königreichs konnte die Genehmigung sehr rasch erteilt werden.“
Die Beihilfen stehen im Einklang mit dem befristeten Beihilferahmen der Kommission, der unter bestimmten Bedingungen begrenzte Beihilfebeträge ermöglicht. So sind die Beihilfen auf jeweils höchstens 500 000 EUR pro Unternehmen beschränkt und dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich am 1. Juli 2008 noch nicht in Schwierigkeiten befanden.
Dieser Rettungsplan ist die erste für das Vereinigte Königreich genehmigte Maßnahme aus dem befristeten Rahmen für staatliche Beilhilfen (siehe IP/08/1993). Gelder aus dem Beihilferahmen wurden bereits an Deutschland (siehe IP/08/2063), Frankreich (siehe IP/09/72) und Portugal (siehe IP/09/71) vergeben.
Die Entscheidung wird über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 43/2009 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State aid Weekly e-News.