IP/09/ 1842
Brüssel, 30. November 2009
| 116 006 : Kriminalitätsopfer 116 117 : Medizinische Beratungshotline |
Europ ä ische Kommission reserviert Telefonnummern für Kriminalitätsopfer und medizinische Beratungshotlines in Europa
Wie können Opfer von Straftaten in der EU Hilfe erhalten? Wen sollten EU-Bürger anrufen, wenn sie in nicht lebensbedrohlichen Situationen medizinische Hilfe oder Beratung benötigen? Für diese Fälle werden nach einem heute von der Europäischen Kommission gefassten Beschluss bald überall in der EU so genannte „Helplines“ zur Verfügung stehen. So werden zwei neue „116er“-Nummern für soziale Dienste reserviert. Unter den Nummern 116 006 und 116 117 können Kriminalitätsopfer und Menschen, die außerhalb von Notfällen medizinische Dienste benötigen, künftig überall in der EU Hilfe erhalten.
„Im Ausland ist man meist am schutzbedürftigsten, und europaweite Nummern können eine entscheidende Hilfe darstellen, wenn tatsächlich einmal Probleme auftreten. Sobald die beiden heute reservierten Nummern in allen EU-Ländern einsatzbereit sind, bieten sie Menschen Unterstützung, die Opfer von Straftaten geworden sind oder in nicht lebensbedrohlichen Situationen medizinische Hilfe benötigen,“ so die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. „ Ich fordere die Mitgliedstaaten daher eindringlich auf, die neuen Nummern so bald wie möglich verfügbar zu machen und darauf hinzuwirken, dass geeignete Organisationen sie wirksam einsetzen.“
Unter der Nummer 116 006 sollen Kriminalitätsopfer künftig Informationen über ihre Rechte und deren Inanspruchnahme, menschlichen Beistand und Auskünfte über einschlägige Hilfsorganisationen erhalten. Als zentrale Ansprechstelle informiert der Dienst über die örtliche Polizei, Strafverfahren, Entschädigungsmöglichkeiten und Versicherungsangelegenheiten sowie über sonstige Hilfsangebote für Kriminalitätsopfer.
Die medizinische Beratungshotline (116 117) leitet Anrufer zu medizinischen Dienstleistern weiter, wenn sie in nicht lebensbedrohlichen Situationen dringend Hilfe benötigen. Dies kann z. B. außerhalb der regulären Sprechstunden, am Wochenende oder an Feiertagen der Fall sein. Ziel ist es, den Anrufer mit einem kompetenten telefonischen Beratungsdienst oder einem qualifizierten Arzt zu verbinden, der per Telefon medizinische Hilfs- oder Beratungsleistungen anbietet, wenn die übliche medizinische Hilfe nicht erreichbar ist.
Der heute gefasste Beschluss der Kommission baut auf der Entscheidung der EU zu „116er“-Nummern aus dem Jahr 2007 auf ( IP/07/346 ), nach der bereits drei Nummern EU-weit für soziale Dienste reserviert sind: die Nummer 116 000 zur Meldung vermisster Kinder , die Nummer 116 111 für Hilfe suchende Kinder und die Nummer 116 123 für Lebenshilfe-Hotlines ( IP/09/276 ).
Nach dem heutigen Beschluss müssen die EU-Staaten sicherstellen, dass die nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation die beiden Nummern ab dem 15. April 2010 zuweisen können. Es ist Sache der einschlägigen nationalen Organisationen, sich um die Nutzung der Nummern zu bewerben und sie in Betrieb zu nehmen.
Hintergrund:
Im Juli 2006 schlug die Europäische Kommission vor, im Rahmen einer koordinierten EU-Strategie für Kinderrechte zwei einheitliche Telefonnummern zur Meldung vermisster Kinder (116 000) und für Hilfe suchende Kinder (116 111) einzurichten ( IP/06/927 ). Am 15. Februar bzw. am 29. Oktober 2007 beschloss die Kommission dann, die Nummern 116 000 und 116 111 (sowie die Nummer 116 123 für Lebenshilfe-Hotlines) in allen EU-Mitgliedstaaten zu reservieren ( IP/07/188 ). Dieser Beschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, die „116er“-Nummern verfügbar zu machen, zwingt sie jedoch nicht, die Nummer einem Dienstleistungsanbieter zuzuweisen oder die Bereitstellung des Dienstes zu gewährleisten.
Der heutige Änderungsbeschluss ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/library/legislation/index_en.htm#decisions
Weitere Informationen über mit „116“ beginnende Rufnummern finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/current/pan_european/index_en.htm
Annex
State of Implementation of the existing reserved 116 Numbers:
Situation as of 1 July 2009
Legend:
P= preparatory work completed; number availability has been publicised
O= assignment ongoing
A= number assigned