IP/09/182
Brüssel, den 29. Januar 2009
Obwohl die betreffenden Mitgliedstaaten im Juli 2008 Fristsetzungsschreiben erhielten, haben sie der Kommission bislang nicht die vollständige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gemeldet. Deshalb hat die Kommission gegen Bulgarien, Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Irland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.
Durch die Richtlinie wird ein Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten ein der Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft förderliches Wirtschaftsklima schaffen und entsprechende Infrastrukturen bereitstellen können. Die Richtlinie gilt für Gebäude sowie die Sektoren Verkehr, Landwirtschaft und Industrie. Daneben werden durch die Richtlinie die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen sowie für die Bereitstellung anderer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz geschaffen, indem geregelt wird, welche Rolle die Energieversorger und der öffentliche Sektor als Vorreiter spielen sollen, wie Energieeinsparungen finanziert werden können und welche Bedeutung der Verfügbarkeit einschlägiger Informationen zukommt.
Das politische Engagement der Mitgliedstaaten für Energieeffizienz muss durch Rechtsetzungsmaßnahmen auf nationaler Ebene bekräftigt werden.
[1] Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2005 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates.