IP/09/179
Brüssel, den 29. Januar 2009
Die Richtlinie 2002/15/EG regelt die Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (im Wesentlichen LKW- und Busfahrer). Nach der Richtlinie ist die Arbeitszeit auf 48 Stunden in der Woche innerhalb eines Bezugszeitraums von höchstens sechs Monaten begrenzt. Die niederländischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser europäischen Bestimmungen erlauben jedoch eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 55 Stunden. Die niederländischen Rechtsvorschriften stehen daher nicht in Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie.