Horizontal navigation

Smaller text size
Larger text size

Arbeitszeit von LKW- und Busfahrern: Kommission richtet mit Gründen versehene Stellungnahme an die Niederlande

Reference: IP/09/179 Event Date: 29/01/2009 Export pdf PDF word DOC
Other available languages : EN FR NL

IP/09/179

Brüssel, den 29. Januar 2009

Arbeitszeit von LKW- und Busfahrern: Kommission richtet mit Gründen versehene Stellungnahme an die Niederlande

Die Europäische Kommission hat den Niederlanden heute eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, da die Niederlande gegen europäische Sozialvorschriften für LKW- und Busfahrer verstoßen. Die mit Gründen versehene Stellungnahme ist der letzte Schritt vor einer förmlichen Klage beim Gerichtshof.

Die Richtlinie 2002/15/EG regelt die Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (im Wesentlichen LKW- und Busfahrer). Nach der Richtlinie ist die Arbeitszeit auf 48 Stunden in der Woche innerhalb eines Bezugszeitraums von höchstens sechs Monaten begrenzt. Die niederländischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser europäischen Bestimmungen erlauben jedoch eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 55 Stunden. Die niederländischen Rechtsvorschriften stehen daher nicht in Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie.

loading

LOADING...